Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat am 6. Juni eine Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, nach der der Energiekonzern Eon sich nicht zu einem Drittel an den Stadtwerken Eschwege beteiligen darf.
Hintergrund des Rechtsstreits waren die Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktmächtiges Duopol der beiden großen Energieversorger Eon und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die gemeinsame Strategie, sich stufenweise an Stadtwerken zu beteiligen, die Märkte abschottet und die Marktmacht der Konzerne ausbaut.In seiner Entscheidung hatte dich
Freitag, 8.06.2007, 16:21 Uhr
Kai Eckert
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