Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die drei Gaspreiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH seit 2005 im Berufungsverfahren für unwirksam erklärt.
Die von ursprünglich 400 verbliebenen 21 Kläger seien nicht Tarifkunden im Sinne des § 1 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV), begründeten die Richter ihre Entscheidung. Deswegen könne die Ermächtigung zur Preiserhöhung in § 4 nicht unmittelbar auf die Verträge angewendet werden. Die Sondervertragskunden hätten „in z
Donnerstag, 28.01.2010, 13:52 Uhr
Marlen Ristola
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