Die Energie-Versorgung Niederösterreich AG (EVN) und die Energie AG Oberösterreich lassen vor dem Verfassungsgerichtshof die Rechtskonformität des „Nationalen Zuteilungsplans“ (NAP) prüfen.
Die beiden Energiekonzerne argumentieren, dass der NAP Verordnungs-Charakter haben müsse. Derzeit sei der NAP aber ein „gemischter Rechtsakt", der als Vorlage vom Umweltministerium erarbeitet und von der EU genehmigt wurde. Der Verfassungsgerichtshof wird nun ein Gesetzesprüfungsverfahren durch durchführen. Mit einer Entscheidung könne wird nicht vor Juni 2006 gerechnet werden. Sollten die B
Dienstag, 13.12.2005, 14:36 Uhr
Markus Zwettler
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