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Energie & Management > Österreich - Österreichs Regierung will
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Österreichs Regierung will "Zufallsgewinne" besteuern

Ein sogenanntes „Energiekrisenbeitragspaket“ soll Mitte Dezember im Parlament beschlossen werden – mit unterschiedlichen Vorgaben für die Öl- und Gas- sowie die Elektrizitätswirtschaft.
Ein „Energiekrisenbeitragspaket“ zur Abschöpfung der intensiv diskutierten „Zufallsgewinne“ der Energiewirtschaft plant die österreichische Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen. Die Grundzüge präsentierten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am 18. November.

Sie betonten, die vorgesehenen Maßnahmen stünden im Einklang mit den diesbezüglichen Vorgaben der EU. Geplant ist, das Paket im Plenum des Nationalrats, der ersten Kammer des Bundesparlaments, bei der Sitzung vom 13. bis 15. Dezember zu beschließen. Kogler, der die beim Weltklimagipfel COP 27 im ägyptischen Sharm el Sheikh weilende Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) vertrat, konstatierte, die „Abschöpfung“ sei gerechtfertigt, da die Energieunternehmen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine eine „Kriegsdividende“ erzielten. Mit den Einnahmen werde die Regierung Maßnahmen zur Entlastung der Energiekunden finanzieren, darunter die ab 1. Dezember geltende „Strompreisbremse“ für Haushalte.

Brunner zufolge besteht das Paket aus zwei Teilen:
  • Der erste Teil bezieht sich auf Produzenten sowie Verarbeiter von Erdöl und Erdgas, insbesondere also auf die OMV. Der Bund schöpft 33 Prozent der 2022 und 2023 anfallenden Gewinne ab, wenn diese um mindestens 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der Jahre 2018 bis einschließlich 2021 liegen. Die Abschöpfungsquote erhöht sich auf 40 Prozent, wenn die Unternehmen nicht mindestens sieben Prozent ihrer Gewinne von 2022 und 2023 in Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien investieren. Dazu zählen laut Brunner unter anderem die Herstellung von „grünem“ Wasserstoff sowie die Erschließung von Geothermiepotenzialen – Vorhaben, die OMV verfolgt. Die Abschöpfung gilt laut Brunner für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023.
  • Der zweite Teil des Pakets betrifft die Elektrizitätswirtschaft: Überschreitet der von einem Stromerzeuger erzielte Strompreis 180 Euro/MWh, werden 90 Prozent des darüber liegenden Betrags abgeschöpft. Dies erfolgt bereits ab einer Obergrenze von 140 Euro/MWh, wenn ein Unternehmen nicht in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert. Im Stromsektor erfolgt die Abschöpfung für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023. Gewinne, die mit Pumpspeicherkraftwerken erzielt werden, sind von der Abschöpfung nicht betroffen, weil derartige Anlagen für das Gelingen der Energiewende in Österreich unverzichtbar sind. Kogler zufolge ist ferner geplant, eine „Bagatellgrenze“ einzuführen. Stromerzeuger mit einer Gesamtkapazität von weniger als 1 MW werden voraussichtlich nicht betroffen sein: „Zumindest schiene mir das sehr plausibel.“
Einnahmen bis zu 4 Milliarden Euro

Für die abgeschöpften Beträge ist Körperschaftssteuer zu bezahlen. Im Erdöl- und Erdgasbereich würde sich daraus eine „Zufallsgewinnsteuer“ von bis zu 65 Prozent ergeben, bestehend aus 40 Prozent maximaler Gewinnabschöpfung plus 25 Prozent Körperschaftssteuer. Das Finanzministerium geht allerdings davon aus, dass diese Quote nicht schlagend wird, weil alle betroffenen Unternehmen in erneuerbare Energien investieren.

An Erlösen erwartet sich die Regierung insgesamt etwa 2 bis 4 Milliarden Euro, berichtete Brunner. Das habe die EU-Kommission berechnet und die österreichische Regulierungsbehörde E-Control im Wesentlichen bestätigt. Angesprochen darauf, dass die betroffenen Unternehmen mit bilanztechnischen Maßnahmen reagieren und ihre Gewinne so weit wie möglich minimieren könnten, beschied Kogler: „Was legal ist, ist legal. Das muss man akzeptieren.“ Und agiere jemand allzu kreativ, „müsste das einer halbwegs ausgeschlafenen Steuerbehörde eigentlich auffallen.“

Kritik der Gewerkschaft

Aus der Elektrizitätswirtschaft hieß es gegenüber der Redaktion, es bestehe grundsätzlich Verständnis für das Vorgehen der Regierung. Über die Details werde noch zu diskutieren sein.

Heftige Kritik kam von der Arbeiterkammer (AK) sowie vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). In einer gemeinsamen Aussendung der beiden Institutionen hieß es, die Regierung bleibe „deutlich unter ihren Möglichkeiten“. Statt maximal 4 Milliarden Euro könnten mit einer umfassenden Übergewinnsteuer „bis zu 10 Milliarden Euro“ lukriert werden. Ein entsprechendes Modell hätten AK und ÖGB entwickelt.

Freitag, 18.11.2022, 12:33 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Österreichs Regierung will
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Österreich
Österreichs Regierung will "Zufallsgewinne" besteuern
Ein sogenanntes „Energiekrisenbeitragspaket“ soll Mitte Dezember im Parlament beschlossen werden – mit unterschiedlichen Vorgaben für die Öl- und Gas- sowie die Elektrizitätswirtschaft.
Ein „Energiekrisenbeitragspaket“ zur Abschöpfung der intensiv diskutierten „Zufallsgewinne“ der Energiewirtschaft plant die österreichische Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen. Die Grundzüge präsentierten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am 18. November.

Sie betonten, die vorgesehenen Maßnahmen stünden im Einklang mit den diesbezüglichen Vorgaben der EU. Geplant ist, das Paket im Plenum des Nationalrats, der ersten Kammer des Bundesparlaments, bei der Sitzung vom 13. bis 15. Dezember zu beschließen. Kogler, der die beim Weltklimagipfel COP 27 im ägyptischen Sharm el Sheikh weilende Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) vertrat, konstatierte, die „Abschöpfung“ sei gerechtfertigt, da die Energieunternehmen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine eine „Kriegsdividende“ erzielten. Mit den Einnahmen werde die Regierung Maßnahmen zur Entlastung der Energiekunden finanzieren, darunter die ab 1. Dezember geltende „Strompreisbremse“ für Haushalte.

Brunner zufolge besteht das Paket aus zwei Teilen:
  • Der erste Teil bezieht sich auf Produzenten sowie Verarbeiter von Erdöl und Erdgas, insbesondere also auf die OMV. Der Bund schöpft 33 Prozent der 2022 und 2023 anfallenden Gewinne ab, wenn diese um mindestens 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der Jahre 2018 bis einschließlich 2021 liegen. Die Abschöpfungsquote erhöht sich auf 40 Prozent, wenn die Unternehmen nicht mindestens sieben Prozent ihrer Gewinne von 2022 und 2023 in Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien investieren. Dazu zählen laut Brunner unter anderem die Herstellung von „grünem“ Wasserstoff sowie die Erschließung von Geothermiepotenzialen – Vorhaben, die OMV verfolgt. Die Abschöpfung gilt laut Brunner für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023.
  • Der zweite Teil des Pakets betrifft die Elektrizitätswirtschaft: Überschreitet der von einem Stromerzeuger erzielte Strompreis 180 Euro/MWh, werden 90 Prozent des darüber liegenden Betrags abgeschöpft. Dies erfolgt bereits ab einer Obergrenze von 140 Euro/MWh, wenn ein Unternehmen nicht in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert. Im Stromsektor erfolgt die Abschöpfung für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023. Gewinne, die mit Pumpspeicherkraftwerken erzielt werden, sind von der Abschöpfung nicht betroffen, weil derartige Anlagen für das Gelingen der Energiewende in Österreich unverzichtbar sind. Kogler zufolge ist ferner geplant, eine „Bagatellgrenze“ einzuführen. Stromerzeuger mit einer Gesamtkapazität von weniger als 1 MW werden voraussichtlich nicht betroffen sein: „Zumindest schiene mir das sehr plausibel.“
Einnahmen bis zu 4 Milliarden Euro

Für die abgeschöpften Beträge ist Körperschaftssteuer zu bezahlen. Im Erdöl- und Erdgasbereich würde sich daraus eine „Zufallsgewinnsteuer“ von bis zu 65 Prozent ergeben, bestehend aus 40 Prozent maximaler Gewinnabschöpfung plus 25 Prozent Körperschaftssteuer. Das Finanzministerium geht allerdings davon aus, dass diese Quote nicht schlagend wird, weil alle betroffenen Unternehmen in erneuerbare Energien investieren.

An Erlösen erwartet sich die Regierung insgesamt etwa 2 bis 4 Milliarden Euro, berichtete Brunner. Das habe die EU-Kommission berechnet und die österreichische Regulierungsbehörde E-Control im Wesentlichen bestätigt. Angesprochen darauf, dass die betroffenen Unternehmen mit bilanztechnischen Maßnahmen reagieren und ihre Gewinne so weit wie möglich minimieren könnten, beschied Kogler: „Was legal ist, ist legal. Das muss man akzeptieren.“ Und agiere jemand allzu kreativ, „müsste das einer halbwegs ausgeschlafenen Steuerbehörde eigentlich auffallen.“

Kritik der Gewerkschaft

Aus der Elektrizitätswirtschaft hieß es gegenüber der Redaktion, es bestehe grundsätzlich Verständnis für das Vorgehen der Regierung. Über die Details werde noch zu diskutieren sein.

Heftige Kritik kam von der Arbeiterkammer (AK) sowie vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). In einer gemeinsamen Aussendung der beiden Institutionen hieß es, die Regierung bleibe „deutlich unter ihren Möglichkeiten“. Statt maximal 4 Milliarden Euro könnten mit einer umfassenden Übergewinnsteuer „bis zu 10 Milliarden Euro“ lukriert werden. Ein entsprechendes Modell hätten AK und ÖGB entwickelt.

Freitag, 18.11.2022, 12:33 Uhr
Klaus Fischer

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