E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Österreichs Regierung plant Kostenersatz für Gas-Beschlagnahme
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Österreichs Regierung plant Kostenersatz für Gas-Beschlagnahme

Bis zu 50 % der von Endkunden eingelagerten Erdgasmengen sollen bis Mitte 2025 vom kostenlosen Zugriff des Bundes im Krisenfall ausgenommen werden, sieht ein Gesetzesentwurf vor.
Im österreichischen Bundesparlament wird zurzeit eine Novelle zum Energielenkungsgesetz diskutiert. Dieser zufolge sollen bis zu 50 % der von Endkunden, insbesondere großen Industrieunternehmen, eingelagerten Gasmengen im Krisenfall ("Energielenkungsfall") von der Beschlagnahme durch die Behörden ausgenommen werden. Der Zugriff des Bundes auf diese Mengen wäre laut dem Entwurf der Novelle nur gegen Kostenersatz möglich.

Dem Energieministerium zufolge müssten hierfür rund 5 Mrd. Euro budgetiert werden. Ersetzt würden der Kaufpreis des Erdgases sowie die Kosten für dessen Speicherung und die Nutzung des Gasnetzes zur Ein- und Ausspeicherung der fraglichen Mengen. Eine kostenlose Beschlagnahme des Gases wäre Angaben des Pressedienstes des Parlaments ausschließlich dann zulässig, wenn dies "zur Erfüllung völkerrechtlicher oder EU-rechtlicher Vorgaben erforderlich" wäre.

Gelten sollen die neuen Bestimmungen rückwirkend ab dem 27. April des heurigen Jahres. Ihr Auslaufen ist für den 31. Mai 2025 vorgesehen. Um die Novelle zu beschließen, ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, dem Nationalrat und dem Bundesrat, erforderlich. Der Finanzausschuss des Nationalrates billigte den Entwurf am 5. Mai mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP (Österreichische Volkspartei) und Grüne sowie jenen der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und der liberalen Neos. Einzig die rechtsgerichtete FPÖ stimmte gegen den Entwurf. Die nächste Plenarsitzung des Nationalrates ist zwischen vom 18. bis 20. Mai anberaumt.

Die SPÖ bezeichnete den Entwurf als grundsätzlich sinnvoll. Sie beklagte allerdings, die Opposition sei sehr spät über das Vorhaben informiert worden. Ähnlich äußerten sich die Neos. Sie kritisierten zudem, die Regierung habe keinen Plan, um möglicherweise ausfallende Gasimportmengen zu ersetzen. Die FPÖ schließlich lehnt den Entwurf wegen der Kosten ab.

In der Vergangenheit hatten große Industrieunternehmen keine Gasmengen für die Bewältigung von Krisenfällen eingespeichert. Sie argumentierten, darum habe sich ihr jeweiliger Gasversorger zu kümmern. Überdies bestehe die Gefahr der kostenlosen Beschlagnahme der eingespeicherten Mengen. Es sei daher nicht sinnvoll, erhebliche Summen auszugeben, ohne davon im Ernstfall einen Nutzen zu haben.

Montag, 9.05.2022, 15:52 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Recht - Österreichs Regierung plant Kostenersatz für Gas-Beschlagnahme
Quelle: Fotolia / vege
Recht
Österreichs Regierung plant Kostenersatz für Gas-Beschlagnahme
Bis zu 50 % der von Endkunden eingelagerten Erdgasmengen sollen bis Mitte 2025 vom kostenlosen Zugriff des Bundes im Krisenfall ausgenommen werden, sieht ein Gesetzesentwurf vor.
Im österreichischen Bundesparlament wird zurzeit eine Novelle zum Energielenkungsgesetz diskutiert. Dieser zufolge sollen bis zu 50 % der von Endkunden, insbesondere großen Industrieunternehmen, eingelagerten Gasmengen im Krisenfall ("Energielenkungsfall") von der Beschlagnahme durch die Behörden ausgenommen werden. Der Zugriff des Bundes auf diese Mengen wäre laut dem Entwurf der Novelle nur gegen Kostenersatz möglich.

Dem Energieministerium zufolge müssten hierfür rund 5 Mrd. Euro budgetiert werden. Ersetzt würden der Kaufpreis des Erdgases sowie die Kosten für dessen Speicherung und die Nutzung des Gasnetzes zur Ein- und Ausspeicherung der fraglichen Mengen. Eine kostenlose Beschlagnahme des Gases wäre Angaben des Pressedienstes des Parlaments ausschließlich dann zulässig, wenn dies "zur Erfüllung völkerrechtlicher oder EU-rechtlicher Vorgaben erforderlich" wäre.

Gelten sollen die neuen Bestimmungen rückwirkend ab dem 27. April des heurigen Jahres. Ihr Auslaufen ist für den 31. Mai 2025 vorgesehen. Um die Novelle zu beschließen, ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, dem Nationalrat und dem Bundesrat, erforderlich. Der Finanzausschuss des Nationalrates billigte den Entwurf am 5. Mai mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP (Österreichische Volkspartei) und Grüne sowie jenen der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und der liberalen Neos. Einzig die rechtsgerichtete FPÖ stimmte gegen den Entwurf. Die nächste Plenarsitzung des Nationalrates ist zwischen vom 18. bis 20. Mai anberaumt.

Die SPÖ bezeichnete den Entwurf als grundsätzlich sinnvoll. Sie beklagte allerdings, die Opposition sei sehr spät über das Vorhaben informiert worden. Ähnlich äußerten sich die Neos. Sie kritisierten zudem, die Regierung habe keinen Plan, um möglicherweise ausfallende Gasimportmengen zu ersetzen. Die FPÖ schließlich lehnt den Entwurf wegen der Kosten ab.

In der Vergangenheit hatten große Industrieunternehmen keine Gasmengen für die Bewältigung von Krisenfällen eingespeichert. Sie argumentierten, darum habe sich ihr jeweiliger Gasversorger zu kümmern. Überdies bestehe die Gefahr der kostenlosen Beschlagnahme der eingespeicherten Mengen. Es sei daher nicht sinnvoll, erhebliche Summen auszugeben, ohne davon im Ernstfall einen Nutzen zu haben.

Montag, 9.05.2022, 15:52 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.