Mit dem Inkrafttreten des Energieversorgungs-Sicherheitsgesetzes müssen nun in Österreich auf jedem Informations- und Werbematerial sowie den Rechnungen der Energieunternehmen die Preiskomponenten klar ausgewiesen werden.
Das heißt, dass das Systemnutzungsentgelt, die Steuern und Abgaben – aber vor allem der Preis für die Energie selbst (Cent/kWh) – getrennt dargestellt werden müssen. Dadurch sind auch sämtliche Preisblätter der Unternehmen, die Kundenzeitschriften, die Öffentlichkeitsarbeit sowie Auskünfte jeder Art betroffen. Zusätzlich müssen die Energie-Rechnungen die Zählerstände, die für die Abrec
Donnerstag, 4.01.2007, 09:29 Uhr
Markus Zwettler
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