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Energie & Management > Österreich - Österreich will Smart-Meter-Einführung verschieben
Quelle: Fotolia/YuI
Österreich

Österreich will Smart-Meter-Einführung verschieben

Statt bis Ende 2022 sollen bis Ende 2024 mindestens 95 % der Zählpunkte mit digitalen Stromzählern versehen werden. Eine Verordnungsänderung ist bis 11. August in Begutachtung.
Das österreichische Klima- und Energieministerium (BMK) will das Zieldatum für die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler (Smart Meter) um zwei Jahre verschieben. Das zeigt der Entwurf für eine Novellierung der "Intelligente-Messgeräte-Einführungsverordung" (IME-VO), den das BMK am 15. Juli veröffentlicht hat und dessen Begutachtung bis 11. August läuft.

Dem Entwurf zufolge hat jeder Verteilernetzbetreiber bis Ende 2024 "im Rahmen der technischen Machbarkeit" mindestens 95 % der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte mit Smart Metern zu versehen. Laut der derzeit geltenden Fassung der IME-VO hätte dies schon bis Ende 2022 erfolgen sollen. Nun sollen bis Ende 2022 lediglich 40 % der Zählpunkte mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Auch entfällt die mittlerweile ohnedies hinfällige Vorgabe, bis Ende 2020 bei mindestens 80 % der Zählpunkte Smart Meter zu installieren. Wer das 40-Prozent-Ziel für 2022 nicht erreicht, hat der Regulierungsbehörde E-Control die Gründe dafür mitzuteilen. Zudem hat er bekannt zu geben, mit welchen Maßnahmen er das Erreichen des 95-Prozent-Ziels für 2024 sicherstellen will. Kunden, die einen Smart Meter wünschen, bekommen mit der neuen Verordnung das Recht, diesen binnen zweier Monate zu erhalten. Bisher waren für die Erfüllung dieses Wunsches sechs Monate zulässig. 

Bis Ende 2020 etwa 31 % der Zählpunkte digitalisiert

Wie das BMK in den Erläuterungen zu dem Entwurf festhält, erreicht laut dem aktuellen Monitoringbericht der Regulierungsbehörde E-Control zum Smart Metering "der Großteil der Netzbetreiber die Ausrollungsziele von 80 % bis Ende 2020 und 95 % bis Ende 2022 nicht". Ende 2020 dürften lediglich etwa 31 % der Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet gewesen sein. Für Ende 2022 wird ein Einführungsgrad von rund 75 % erwartet.

Dem Monitoringbericht zufolge sei dies "einerseits auf technische Probleme im Zuge der Pilotprojekt- und Ausrollungsphasen, andererseits auf Lieferengpässe bei den Zählerherstellern zurückzuführen". Die seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie würden sich zusätzlich negativ auf Lieferketten und Installationsarbeiten vor Ort auswirken, heißt es. Anders gesagt: Die Netzbetreiber sind für die Verzögerungen nicht oder nur teilweise selbst verantwortlich. Ferner verweist das BMK auf die Richtlinie (EU) 2019/944 der Europäischen Union. Dieser zufolge dürfen Mitgliedstaaten, die die Smart-Meter-Einführung vor dem 4. Juli 2019 begonnen haben, das für Ende 2020 vorgesehene Ausrollungsziel von 80 % auf Ende 2024 verschieben.

Verwaltungsstrafverfahren vermeiden

Ausdrücklich fügt das Ministerium in seinen Erläuterungen zum Verordnungsentwurf hinzu, für den Fall der Verfehlung des Ziels für 2022 solle "von der Verhängung von Verwaltungsstrafen abgesehen und stattdessen eine Berichts- und Rechenschaftspflicht für die Netzbetreiber eingeführt werden". Damit lasse sich gegebenenfalls eine "Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren" vermeiden.

Grundsätzlich bleibt es aber möglich, Verwaltungsstrafen von bis zu 75.000 Euro zu verhängen. Die diesbezügliche Bestimmung findet sich nicht in der IME-VO selbst, sondern im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), auf dem die Verordnung beruht. Dem ElWOG zufolge können auch strengere Strafen verhängt werden, wenn gerichtlich verfolgbare Tatbestände vorliegen oder andere Verwaltungsstrafbestimmungen dies vorsehen. Um die Strafdrohungen abzuschaffen, wäre daher eine Änderung des ElWOG und somit ein Beschluss des Bundesparlaments notwendig. Mit seinen Erläuterungen zum Verordnungsentwurf stellt das Ministerium dagegen lediglich klar, wie es die Strafbestimmungen anzuwenden gedenkt. Faktisch ändert sich wenig: Bislang wurden in Österreich noch nie Verwaltungsstrafen beim Verfehlen von Smart-Meter-Einführungszielen verhängt.

Die IME-VO-Verordnung kann Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) ohne Einbindung des Parlaments erlassen. Widerstand seitens ihres Koalitionspartners, der konservativen ÖVP, muss die Ministerin in dieser Angelegenheit nicht befürchten. Aus dessen Reihen kam ebenso wie aus der Energiewirtschaft wiederholt der Wunsch nach Verschiebung des Smart Meter Rollouts.

Freitag, 16.07.2021, 11:33 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Österreich will Smart-Meter-Einführung verschieben
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Österreich
Österreich will Smart-Meter-Einführung verschieben
Statt bis Ende 2022 sollen bis Ende 2024 mindestens 95 % der Zählpunkte mit digitalen Stromzählern versehen werden. Eine Verordnungsänderung ist bis 11. August in Begutachtung.
Das österreichische Klima- und Energieministerium (BMK) will das Zieldatum für die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler (Smart Meter) um zwei Jahre verschieben. Das zeigt der Entwurf für eine Novellierung der "Intelligente-Messgeräte-Einführungsverordung" (IME-VO), den das BMK am 15. Juli veröffentlicht hat und dessen Begutachtung bis 11. August läuft.

Dem Entwurf zufolge hat jeder Verteilernetzbetreiber bis Ende 2024 "im Rahmen der technischen Machbarkeit" mindestens 95 % der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte mit Smart Metern zu versehen. Laut der derzeit geltenden Fassung der IME-VO hätte dies schon bis Ende 2022 erfolgen sollen. Nun sollen bis Ende 2022 lediglich 40 % der Zählpunkte mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Auch entfällt die mittlerweile ohnedies hinfällige Vorgabe, bis Ende 2020 bei mindestens 80 % der Zählpunkte Smart Meter zu installieren. Wer das 40-Prozent-Ziel für 2022 nicht erreicht, hat der Regulierungsbehörde E-Control die Gründe dafür mitzuteilen. Zudem hat er bekannt zu geben, mit welchen Maßnahmen er das Erreichen des 95-Prozent-Ziels für 2024 sicherstellen will. Kunden, die einen Smart Meter wünschen, bekommen mit der neuen Verordnung das Recht, diesen binnen zweier Monate zu erhalten. Bisher waren für die Erfüllung dieses Wunsches sechs Monate zulässig. 

Bis Ende 2020 etwa 31 % der Zählpunkte digitalisiert

Wie das BMK in den Erläuterungen zu dem Entwurf festhält, erreicht laut dem aktuellen Monitoringbericht der Regulierungsbehörde E-Control zum Smart Metering "der Großteil der Netzbetreiber die Ausrollungsziele von 80 % bis Ende 2020 und 95 % bis Ende 2022 nicht". Ende 2020 dürften lediglich etwa 31 % der Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet gewesen sein. Für Ende 2022 wird ein Einführungsgrad von rund 75 % erwartet.

Dem Monitoringbericht zufolge sei dies "einerseits auf technische Probleme im Zuge der Pilotprojekt- und Ausrollungsphasen, andererseits auf Lieferengpässe bei den Zählerherstellern zurückzuführen". Die seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie würden sich zusätzlich negativ auf Lieferketten und Installationsarbeiten vor Ort auswirken, heißt es. Anders gesagt: Die Netzbetreiber sind für die Verzögerungen nicht oder nur teilweise selbst verantwortlich. Ferner verweist das BMK auf die Richtlinie (EU) 2019/944 der Europäischen Union. Dieser zufolge dürfen Mitgliedstaaten, die die Smart-Meter-Einführung vor dem 4. Juli 2019 begonnen haben, das für Ende 2020 vorgesehene Ausrollungsziel von 80 % auf Ende 2024 verschieben.

Verwaltungsstrafverfahren vermeiden

Ausdrücklich fügt das Ministerium in seinen Erläuterungen zum Verordnungsentwurf hinzu, für den Fall der Verfehlung des Ziels für 2022 solle "von der Verhängung von Verwaltungsstrafen abgesehen und stattdessen eine Berichts- und Rechenschaftspflicht für die Netzbetreiber eingeführt werden". Damit lasse sich gegebenenfalls eine "Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren" vermeiden.

Grundsätzlich bleibt es aber möglich, Verwaltungsstrafen von bis zu 75.000 Euro zu verhängen. Die diesbezügliche Bestimmung findet sich nicht in der IME-VO selbst, sondern im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), auf dem die Verordnung beruht. Dem ElWOG zufolge können auch strengere Strafen verhängt werden, wenn gerichtlich verfolgbare Tatbestände vorliegen oder andere Verwaltungsstrafbestimmungen dies vorsehen. Um die Strafdrohungen abzuschaffen, wäre daher eine Änderung des ElWOG und somit ein Beschluss des Bundesparlaments notwendig. Mit seinen Erläuterungen zum Verordnungsentwurf stellt das Ministerium dagegen lediglich klar, wie es die Strafbestimmungen anzuwenden gedenkt. Faktisch ändert sich wenig: Bislang wurden in Österreich noch nie Verwaltungsstrafen beim Verfehlen von Smart-Meter-Einführungszielen verhängt.

Die IME-VO-Verordnung kann Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) ohne Einbindung des Parlaments erlassen. Widerstand seitens ihres Koalitionspartners, der konservativen ÖVP, muss die Ministerin in dieser Angelegenheit nicht befürchten. Aus dessen Reihen kam ebenso wie aus der Energiewirtschaft wiederholt der Wunsch nach Verschiebung des Smart Meter Rollouts.

Freitag, 16.07.2021, 11:33 Uhr
Klaus Fischer

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