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Energie & Management > Österreich -
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

"Österreich verschlimmbessert den Verbraucherschutz"

Der Verbraucherschutzverein befürchtet Verschlechterungen für Haushalte und Kleinunternehmen beim Kleingedruckten in Stromlieferverträgen.
Kritik an der Novelle des österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) übt der dortige Verbraucherschutzverein (VSV). Sie wurde am 3. Februar vom Bundesrat, der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments, gebilligt und könnte laut dem VSV Schlechterstellungen der österreichischen Stromkunden mit sich bringen. Insbesondere habe das Parlament die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) hinsichtlich Preisgleitklauseln in Stromlieferungsverträgen von Haushalten und Kleinunternehmen faktisch „ausgehebelt“, hieß es in einer Aussendung. 

Laut dem KSchG müssen die Umstände für Preisänderungen vom Willen des Unternehmers unabhängig und sachlich gerechtfertigt sein. Überdies sind die Preisgleitklauseln „zweiseitig“ zu gestalten und müssen daher auch Preissenkungen möglich machen. Dem VSV zufolge entfällt mit der ElWOG-Novelle für Elektrizitätsunternehmen indessen nicht zuletzt die Vorgabe, dass die „Umstände“ für die Preisänderungen von ihrem Willen unabhängig sein müssen. „Daher kann ein Anbieter sich wohl auch auf seine - verhandelbaren - Einkaufspreise berufen“, bemängelt VSV-Obmann Peter Kolba.

Ferner seien die Bestimmungen der ElWOG-Novelle hinsichtlich der „Zweiseitigkeit“ der Preisgleitklauseln nicht ausreichend präzise: „Auch Klauseln, die für den Kunden intransparent sind, bleiben bestehen.“ Laut Kolba kann dies „dazu führen, dass alle Anbieter auf Preisgleitklauseln wechseln und diese nurmehr unzulänglich inhaltlich kontrollierbar sind. Es ist ein gefährlicher Rückwärtsgang im Verbraucherschutz, dass Regelungen, die im Zinsenskandal der Banken bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten um 2000 herum eingeführt wurden, nun für die Energieanbieter außer Kraft gesetzt werden“. 

Kritisch zu den Preisgleitklauseln hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder die Regulierungsbehörde E-Control geäußert. Auf Anfrage der Redaktion hieß es, bei der ElWOG-Novelle handle es sich „nach unserem Verständnis um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Energiebereich und die Rechtsunsicherheiten, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben“. Daher solle offenbar „nunmehr ein gesetzliches Preisänderungsrecht normiert werden. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt nach unserem Verständnis hinsichtlich dieses gesetzlichen Preisänderungsrechts jedenfalls unberührt.“

Freitag, 4.02.2022, 14:24 Uhr
Klaus Fischer
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"Österreich verschlimmbessert den Verbraucherschutz"
Der Verbraucherschutzverein befürchtet Verschlechterungen für Haushalte und Kleinunternehmen beim Kleingedruckten in Stromlieferverträgen.
Kritik an der Novelle des österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) übt der dortige Verbraucherschutzverein (VSV). Sie wurde am 3. Februar vom Bundesrat, der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments, gebilligt und könnte laut dem VSV Schlechterstellungen der österreichischen Stromkunden mit sich bringen. Insbesondere habe das Parlament die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) hinsichtlich Preisgleitklauseln in Stromlieferungsverträgen von Haushalten und Kleinunternehmen faktisch „ausgehebelt“, hieß es in einer Aussendung. 

Laut dem KSchG müssen die Umstände für Preisänderungen vom Willen des Unternehmers unabhängig und sachlich gerechtfertigt sein. Überdies sind die Preisgleitklauseln „zweiseitig“ zu gestalten und müssen daher auch Preissenkungen möglich machen. Dem VSV zufolge entfällt mit der ElWOG-Novelle für Elektrizitätsunternehmen indessen nicht zuletzt die Vorgabe, dass die „Umstände“ für die Preisänderungen von ihrem Willen unabhängig sein müssen. „Daher kann ein Anbieter sich wohl auch auf seine - verhandelbaren - Einkaufspreise berufen“, bemängelt VSV-Obmann Peter Kolba.

Ferner seien die Bestimmungen der ElWOG-Novelle hinsichtlich der „Zweiseitigkeit“ der Preisgleitklauseln nicht ausreichend präzise: „Auch Klauseln, die für den Kunden intransparent sind, bleiben bestehen.“ Laut Kolba kann dies „dazu führen, dass alle Anbieter auf Preisgleitklauseln wechseln und diese nurmehr unzulänglich inhaltlich kontrollierbar sind. Es ist ein gefährlicher Rückwärtsgang im Verbraucherschutz, dass Regelungen, die im Zinsenskandal der Banken bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten um 2000 herum eingeführt wurden, nun für die Energieanbieter außer Kraft gesetzt werden“. 

Kritisch zu den Preisgleitklauseln hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder die Regulierungsbehörde E-Control geäußert. Auf Anfrage der Redaktion hieß es, bei der ElWOG-Novelle handle es sich „nach unserem Verständnis um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Energiebereich und die Rechtsunsicherheiten, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben“. Daher solle offenbar „nunmehr ein gesetzliches Preisänderungsrecht normiert werden. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt nach unserem Verständnis hinsichtlich dieses gesetzlichen Preisänderungsrechts jedenfalls unberührt.“

Freitag, 4.02.2022, 14:24 Uhr
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