Österreich hat im Bundesgesetzblatt die Verordnung veröffentlicht, mit der die Einspeisevergütung für Strom aus Ökostromanlagen festgesetzt wird.
Damit wird der Stichtag für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die Strom aus Biomasse und Biogas produzieren, um eineinhalb Jahre vom 30. Juni 2006 auf den 31. Dezember 2007 verlegt. Bis zu diesem Datum müssen Biomasse- und Biogasanlagen in Betrieb werden, um in den Genuss der Fördertarife zu kommen. Die Novelle sieht auch für die Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken eine Verschiebu
Freitag, 12.08.2005, 12:08 Uhr
Markus Zwettler
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