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Energie & Management > Politik - Österreich plant Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Erdgasheizungen
Quelle: Pixabay / StockSnap
Politik

Österreich plant Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Erdgasheizungen

Das Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes bedarf noch einer Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament. Beschlossen wurde auch eine CO2-Kosten-Abgeltung für die Industrie
Den Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizungen bis 30. Juni 2035 sowie den Ausstieg aus Erdgasheizungen bis 30. Juni 2040 beschloss die österreichische Bundesregierung am 2. November. Laut dem Entwurf des diesbezüglichen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) dürfen derartige Anlagen bereits ab 1. Januar 2023 in Neubauten nicht mehr eingebaut werden. Den Erläuterungen zum EWG zufolge sind in Österreich zurzeit rund 630.000 Ölheizungen sowie 1,25 Millionen Erdgasheizungen installiert. Der Bestand an Kohleheizungen ist mit etwa 11.000 Stück dem gegenüber minimal. Zur Anzahl der Flüssiggasheizungen macht die Bundesregierung keine Angaben.

Die stillgelegten Anlagen müssen durch klimaneutrale Heizsysteme ersetzt werden. Zulässig ist auch ihr Anschluss an „qualitätsgesicherte“ Fernwärmesysteme. Was sie unter „qualitätsgesichert“ versteht, erläutert die Bundesregierung nicht. Ausnahmen sind im Wesentlichen für Fälle vorgesehen, in denen der Ausstieg aus dem fossil befeuerten Heizsystem sowie der Umstieg auf eine klimaneutrale Anlage aus technischen oder sozialen Gründen nicht zumutbar sind. Ausdrücklich verweist die Bundesregierung in den Erläuterungen zum EWG auf ihre Förderungen für den Heizungsumstieg sowie für die thermische Gebäudesanierung. Ihr zufolge sind dafür im Zeitraum 2023 bis einschließlich 2025 rund 1,14 Milliarden Euro budgetiert.

Mit dem EWG greift die Bundesregierung, bestehend aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen, massiv in die Kompetenzen der Bundesländer ein: Sie verpflichtet diese zur Einführung dem EWG entsprechender landesgesetzlicher Regelungen sowie zur Durchführung der nötigen Vollzugsmaßnahmen. Daher ist für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, dem Nationalrat und dem Bundesrat, erforderlich. Somit ist die Bundesregierung gezwungen, sich entweder mit den Sozialdemokraten (SPÖ) oder den rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) zu einigen. Die liberalen Neos sind zu schwach, um ihr zu einer Zweidrittelmehrheit zu verhelfen. Die SPÖ kündigte in einer ersten Reaktion an, das EWG auf seine „Sozialverträglichkeit“ zu prüfen.
 

CO2-Kosten ausgleichen

Neben dem EWG billigte die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 2. November das „Stromkosten-Ausgleichsgesetz“ (SAG). Damit sollen Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie der Stahl-, Papier- oder Chemieindustrie die „indirekten CO2-Kosten“ für das Jahr 2022 abgegolten werden. Gemeint ist mit „indirekten CO2-Kosten“, dass die Stromversorger ihre gestiegenen Aufwendungen für CO2-Zertifikate den Industriebetrieben über den Strompreis weiterverrechnen. Den „Stromkostenausgleich“ können Unternehmen beantragen, deren Strombedarf mindestens 1 Million kWh pro Jahr beträgt. Anträge sind zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 zu stellen. Wer sich um den Ausgleich bewirbt, hat eine Überprüfung der Energieeffizienz seiner Anlagen (Energieaudit) durchführen zu lassen oder nachzuweisen, dass sein Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt. Für den Beschluss des SAG ist keine Zweidrittelmehrheit im Parlament vonnöten, sehr wohl jedoch die Zustimmung der EU-Kommission. Nach Angaben der Regierung ist das diesbezügliche Notifizierungsverfahren im Gange und sein Abschluss in den kommenden Tagen zu erwarten.

Ob die beiden Gesetze wie geplant mit 1. Januar 2023 in Kraft treten können, ist offen. Die zweite Kammer des Bundesparlaments, der Bundesrat, hat laut der Bundesverfassung acht Wochen Zeit, um Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats zu beeinspruchen.

Mittwoch, 2.11.2022, 14:56 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Politik - Österreich plant Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Erdgasheizungen
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Österreich plant Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Erdgasheizungen
Das Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes bedarf noch einer Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament. Beschlossen wurde auch eine CO2-Kosten-Abgeltung für die Industrie
Den Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizungen bis 30. Juni 2035 sowie den Ausstieg aus Erdgasheizungen bis 30. Juni 2040 beschloss die österreichische Bundesregierung am 2. November. Laut dem Entwurf des diesbezüglichen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) dürfen derartige Anlagen bereits ab 1. Januar 2023 in Neubauten nicht mehr eingebaut werden. Den Erläuterungen zum EWG zufolge sind in Österreich zurzeit rund 630.000 Ölheizungen sowie 1,25 Millionen Erdgasheizungen installiert. Der Bestand an Kohleheizungen ist mit etwa 11.000 Stück dem gegenüber minimal. Zur Anzahl der Flüssiggasheizungen macht die Bundesregierung keine Angaben.

Die stillgelegten Anlagen müssen durch klimaneutrale Heizsysteme ersetzt werden. Zulässig ist auch ihr Anschluss an „qualitätsgesicherte“ Fernwärmesysteme. Was sie unter „qualitätsgesichert“ versteht, erläutert die Bundesregierung nicht. Ausnahmen sind im Wesentlichen für Fälle vorgesehen, in denen der Ausstieg aus dem fossil befeuerten Heizsystem sowie der Umstieg auf eine klimaneutrale Anlage aus technischen oder sozialen Gründen nicht zumutbar sind. Ausdrücklich verweist die Bundesregierung in den Erläuterungen zum EWG auf ihre Förderungen für den Heizungsumstieg sowie für die thermische Gebäudesanierung. Ihr zufolge sind dafür im Zeitraum 2023 bis einschließlich 2025 rund 1,14 Milliarden Euro budgetiert.

Mit dem EWG greift die Bundesregierung, bestehend aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen, massiv in die Kompetenzen der Bundesländer ein: Sie verpflichtet diese zur Einführung dem EWG entsprechender landesgesetzlicher Regelungen sowie zur Durchführung der nötigen Vollzugsmaßnahmen. Daher ist für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, dem Nationalrat und dem Bundesrat, erforderlich. Somit ist die Bundesregierung gezwungen, sich entweder mit den Sozialdemokraten (SPÖ) oder den rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) zu einigen. Die liberalen Neos sind zu schwach, um ihr zu einer Zweidrittelmehrheit zu verhelfen. Die SPÖ kündigte in einer ersten Reaktion an, das EWG auf seine „Sozialverträglichkeit“ zu prüfen.
 

CO2-Kosten ausgleichen

Neben dem EWG billigte die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 2. November das „Stromkosten-Ausgleichsgesetz“ (SAG). Damit sollen Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie der Stahl-, Papier- oder Chemieindustrie die „indirekten CO2-Kosten“ für das Jahr 2022 abgegolten werden. Gemeint ist mit „indirekten CO2-Kosten“, dass die Stromversorger ihre gestiegenen Aufwendungen für CO2-Zertifikate den Industriebetrieben über den Strompreis weiterverrechnen. Den „Stromkostenausgleich“ können Unternehmen beantragen, deren Strombedarf mindestens 1 Million kWh pro Jahr beträgt. Anträge sind zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 zu stellen. Wer sich um den Ausgleich bewirbt, hat eine Überprüfung der Energieeffizienz seiner Anlagen (Energieaudit) durchführen zu lassen oder nachzuweisen, dass sein Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt. Für den Beschluss des SAG ist keine Zweidrittelmehrheit im Parlament vonnöten, sehr wohl jedoch die Zustimmung der EU-Kommission. Nach Angaben der Regierung ist das diesbezügliche Notifizierungsverfahren im Gange und sein Abschluss in den kommenden Tagen zu erwarten.

Ob die beiden Gesetze wie geplant mit 1. Januar 2023 in Kraft treten können, ist offen. Die zweite Kammer des Bundesparlaments, der Bundesrat, hat laut der Bundesverfassung acht Wochen Zeit, um Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats zu beeinspruchen.

Mittwoch, 2.11.2022, 14:56 Uhr
Klaus Fischer

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