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Im Rahmen des Günstiger-Strom-Gesetzes legt die Bundesregierung das Elektrizitätswirtschaftsgesetz dem Parlament vor. Eine der umstrittensten Bestimmungen bleibt erhalten.
Bei der Plenarsitzung des österreichischen Bundesparlaments am 20. November wird der endgültige Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) dem Wirtschaftsausschuss des Hohen Hauses zugewiesen. Das berichtete Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch am 19. November.
Grundsätzlich wäre es damit möglich, ihn im Plenum zu beschließen, das für den 10. bis 12. Dezember anberaumt ist. Den finalen Entwurf des ElWG hatte die Bundesregierung am 18. November beschlossen. Er ist nun Teil des sogenannten „Günstiger-Strom-Gesetzes“ (GSG), das auch das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sowie eine Novelle zum E-Control-Gesetz (E-ControlG) bezüglich der Kompetenzen der österreichischen Energiemarkt-Regulierungsbehörde umfasst.
Hattmannsdorfer zufolge enthält das ElWG einen Sozialtarif für Bezieher der Mindestrente sowie der Mindestsicherung. Dieser beläuft sich auf 6 Cent/kWh für einen Bedarf von höchstens 2.900 kWh pro Jahr, was derzeit jährliche Einsparungen von bis zu 300 Euro ermöglichen soll.
Überdies hat jeder Stromversorger zumindest einen „dynamischen“ Strompreis anzubieten, der laut Hattmannsdorfer ebenfalls Einsparungen von bis zu 300 Euro pro Jahr bringen kann, wenn ein Haushalt sämtliche Möglichkeiten nutzt, seinen Verbrauch zu optimieren.
Auch haben die Elektrizitätsunternehmen auf ihren Rechnungen den Link zum „Tarifkalkulator“ der E-Control anzuführen, der den Vergleich sämtlicher Angebote der in Österreich tätigen Strom- und Gasversorger ermöglicht.
Gemeinwohl als Unternehmensziel
Ferner müssen alle Elektrizitätsanbieter im Besitz der öffentlichen Hand das „Gemeinwohl“ als Unternehmensziel in ihren Satzungen verankern. Die Ausschüttung von Dividenden soll nur mehr zulässig sein, wenn die Versorgungssicherheit gegeben und die Erschwinglichkeit von Strom nicht gefährdet ist.
Staatssekretärin Michaela Schmidt von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), die mit der ÖVP und den Liberalen (Neos) regiert, erläuterte der Redaktion, dies bedeute nicht, dass die Regierung oder eine Marktaufsichtsbehörde Unternehmen unter Hinweis auf Versorgungsprobleme und außerordentlich hohe Preise die Zahlung von Dividenden verbieten könne.
Darüber haben laut Schmidt weiter die Unternehmensführungen zu entscheiden. Sie erhalten jedoch ausdrücklich das Recht, unter Hinweis auf gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen keine Dividenden auszuschütten und damit grundsätzlich gegen die aktienrechtliche Pflicht zur Maximierung der Gewinne ihrer Eigentümer zu handeln. In der Satzung der zu 100 Prozent im Eigentum des Bundeslands Tirol befindlichen Tiwag ist das Gemeinwohl sowie die Pflicht zum Anbieten erschwinglicher Preise bereits enthalten.
Heftiger Schlagabtausch
Die wohl umstrittenste Bestimmung im ElWG-Entwurf will die Regierung im Wesentlichen beibehalten: die Einführung des Netznutzungsentgelts für Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW Einspeiseleistung. Mehrere Interessenverbände im Bereich der erneuerbaren Energien reagierten angesichts dessen auf Hattmannsdorfers GSG-Ankündigung empört: Sie sprachen von einem „Etikettenschwindel“ sowie einem „Taschenspielertrick“, der Angebote auf Basis in Österreich erzeugten Stroms „sicher nicht billiger“ mache.
„Es mag hart klingen, aber für heimische, sichere und leistbare Energie für die Menschen ist kein ElWG besser als dieses“, kritisierte etwa der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft, Florian Maringer, bei einer Pressekonferenz am 19. November.
Hattmannsdorfer reagierte scharf: Es gelte, darauf zu achten, wer Kritik am ElWG respektive am GSG äußere. Manche der Kritiker hätten früher für eine bestimmte politische Partei gearbeitet – ein Hinweis darauf, dass Maringer im Kabinett der ehemaligen Energieministerin Lenore Gewessler von den Grünen tätig gewesen war. Staatssekretärin Schmidt konstatierte, die Regierung bekenne sich zum Ausbau der Erneuerbaren. Es könne aber „keine Lizenz zum Gelddrucken“ geben.
Grüne verhandlungsbereit
Wie mehrfach berichtet, benötigt die Koalition zum Beschluss des ElWG eine Zweidrittelmehrheit. Hattmannsdorfer forderte die Oppositionsparteien, die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und die Grünen, zur Zustimmung auf. „Wer glaubt, Strom muss günstiger werden, muss dem Gesetz zustimmen“, beschied Hattmannsdorfer.
Die Grünen kritisierten den Entwurf wegen des Netznutzungsentgelts für die Stromeinspeisung als „Mogelpackung“, zeigten sich aber grundsätzlich verhandlungsbereit. Allerdings müsse die Regierung zumindest in dieser Hinsicht „nachbessern“.
Mittwoch, 19.11.2025, 16:10 Uhr
Klaus Fischer
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