Bild: EDF
Der Verfassungsdienst des österreichischen Bundeskanzleramtes hat Nichtigkeitsklage gegen die geplante Förderung des britischen Kernkraftwerks eingereicht.
Wie mehrfach angekündigt, geht die Republik Österreich rechtlich gegen die Subventionen für das geplante britische Kernkraftwerk Hinkley Point C vor. Beim Gerichtshof der Europäischen Union wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes am 6. Juli Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung der Fördermaßnahmen der britischen Regierung durch die EU-Kommission eingebracht. Diese war am 8. Oktober 2014
Montag, 6.07.2015, 15:37 Uhr
Klaus Fischer
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