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Die österreichische Regierung sieht auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichts die Beihilfen für das geplante britische Kernkraftwerk Hinkley Point C als unrechtmäßig an.
Österreich geht gegen das Urteil des Europäischen Gerichts vom 12. Juli bezüglich der Beihilfen für das geplante britische Kernkraftwerk Hinkley Point C in Berufung. Das beschloss die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 5. September. Mit dem Urteil hatte das Gericht die österreichische Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der Subventionen für Hinkley Point durch die EU-Kommission zurückgewiesen
Donnerstag, 6.09.2018, 15:42 Uhr
Klaus Fischer
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