Das neue Gesetz dient der Umsetzung des 3. Energiebinnenmarktpakets der EU. Die wichtigsten Neuerungen sind ein Entry-Exit-Modell für Gaslieferungen, verschärfte Unbundling-Bestimmungen und verbesserte Kundenrechte.
Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschloss das österreichische Bundesparlament am 19. Oktober das neue Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Dieses setzt die Bestimmungen des 3. Energiebinnenmarktpakets der EU in nationalstaatliches Recht um. Es tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft, die voraussichtlich um die Jahreswende erfolgen wird. Ausgenommen davon ist § 120 des GWG, der am 3. März 2013
Donnerstag, 20.10.2011, 16:18 Uhr
Klaus Fischer
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