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Energie & Management > Recht - Österreich: Auch 2023 keine
Quelle: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Österreich: Auch 2023 keine "Erneuerbaren-Förderpauschale"

In Österreich sind keine Zusatzmittel zur Ökostromförderung nötig. Grund: die hohen Strompreise und übriges Geld aus Vorjahren. Die Kunden ersparen sich damit 350 Millionen Euro.
Die „Erneuerbaren-Förderpauschale“ - das österreichische Pendant zur in Deutschland abgeschafften EEG-Umlage, das sämtliche österreichischen Endkunden zu bezahlen haben - bleibt für 2023 ausgesetzt. Von 2024 wird an die Pauschale per Verordnung jeweils für drei Jahre festgelegt. Eine diesbezügliche Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beschloss der Nationalrat, die erste Kammer des Bundesparlaments, am 14. Dezember einstimmig. Es wäre dafür nur eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. Der Beschluss durch die zweite Kammer, den Bundesrat, in der kommenden Woche ist somit gesichert.

Laut der Begründung des entsprechenden Antrags werden für die Ökostromförderung im Jahr 2023 „aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise“ sowie wegen noch nicht aufgebrauchter Fördergelder aus den vergangenen Jahren keine zusätzlichen Mittel benötigt. Daher ist die Einhebung der Pauschale im kommenden Jahr ebenso wie heuer nicht erforderlich.

Vertreter der Regierungskoalition aus Konservativen (ÖVP) und Grünen sowie der Opposition SPÖ, der rechtsgerichteten FPÖ und den liberalen Neos gaben sich gleichermaßen erfreut. Ihnen zufolge ersparen sich Wirtschaft und Bevölkerung mit dem Aussetzen der Pauschale 2023 rund 350 Millionen Euro.

Ausgeweitete Informationspflichten

Ferner beschloss der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit eine Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), die die Informationspflichten der Stromnetzbetreiber ausweitet. Auch dies hat seinen Grund in den gestiegenen Großhandelspreisen für elektrische Energie. Sie führen dazu, dass Stromlieferanten ihre Tätigkeit einstellen, Produkte vom Markt nehmen oder Lieferverträge kündigen, wenn Kunden gegen Preiserhöhungen Einspruch erheben, hieß es in der Begründung für die Novelle.

In solchen Fällen müssen die Netzbetreiber die betroffenen Kunden in ihrem jeweiligen Netzgebiet künftig mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich informieren, dass ihnen ein vertragsloser Zustand und damit das Ende ihrer Stromversorgung droht. Überdies sind sie aufzufordern, sich rasch um einen neuen Lieferanten zu bemühen und zu informieren, was sie dafür tun müssen. Wenn nötig, sind diese Kunden für höchstens drei Monate einem alternativen Versorger zuzuweisen, der sie „zu angemessenen Preisen“ zu beliefern hat.

Diese Novelle gilt vorerst bis Ende 2024 und kann bei Bedarf verlängert oder angepasst werden. Keine Geltung haben diese Bestimmungen, wenn ein Kunde seine Stromrechnungen nicht bezahlt oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise verletzt.

Energieregulierer behält relative Unabhängigkeit 

Zurückgezogen wurde von den Koalitionsparteien dagegen ein Antrag auf Novellierung des E-Control-Gesetzes. Mit der Novelle sollte die E-Control ("Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft") verpflichtet werden, dem Finanzminister hinsichtlich aller Gegenstände ihrer Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung „unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle Anfragen zu beantworten sowie die den Gegenständen der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung zugrunde liegenden Datensätze in anonymisierter Form jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde widerspricht.“

Zurzeit hat die E-Control diese Pflichten ausschließlich gegenüber der Energieministerin, derzeit Leonore Gewessler (Grüne). Ferner wollte die türkis-grüne Koalition den Finanzminister berechtigen, eines der drei von der Bundesregierung in den Aufsichtsrat der E-Control zu entsendenden Mitglieder zu nominieren.

Die Oppositionsparteien sahen darin klare Verstöße gegen die EU-rechtlich gebotene Unabhängigkeit der Behörde. Sie bekundeten daher, dem Antrag nicht zuzustimmen. Somit hätte dieser die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erhalten. Deshalb entschlossen sich die Regierungsparteien, ihn an den Wirtschaftausschuss zur weiteren Behandlung rückzuverweisen.

Donnerstag, 15.12.2022, 15:08 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Recht - Österreich: Auch 2023 keine
Quelle: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht
Österreich: Auch 2023 keine "Erneuerbaren-Förderpauschale"
In Österreich sind keine Zusatzmittel zur Ökostromförderung nötig. Grund: die hohen Strompreise und übriges Geld aus Vorjahren. Die Kunden ersparen sich damit 350 Millionen Euro.
Die „Erneuerbaren-Förderpauschale“ - das österreichische Pendant zur in Deutschland abgeschafften EEG-Umlage, das sämtliche österreichischen Endkunden zu bezahlen haben - bleibt für 2023 ausgesetzt. Von 2024 wird an die Pauschale per Verordnung jeweils für drei Jahre festgelegt. Eine diesbezügliche Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beschloss der Nationalrat, die erste Kammer des Bundesparlaments, am 14. Dezember einstimmig. Es wäre dafür nur eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. Der Beschluss durch die zweite Kammer, den Bundesrat, in der kommenden Woche ist somit gesichert.

Laut der Begründung des entsprechenden Antrags werden für die Ökostromförderung im Jahr 2023 „aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise“ sowie wegen noch nicht aufgebrauchter Fördergelder aus den vergangenen Jahren keine zusätzlichen Mittel benötigt. Daher ist die Einhebung der Pauschale im kommenden Jahr ebenso wie heuer nicht erforderlich.

Vertreter der Regierungskoalition aus Konservativen (ÖVP) und Grünen sowie der Opposition SPÖ, der rechtsgerichteten FPÖ und den liberalen Neos gaben sich gleichermaßen erfreut. Ihnen zufolge ersparen sich Wirtschaft und Bevölkerung mit dem Aussetzen der Pauschale 2023 rund 350 Millionen Euro.

Ausgeweitete Informationspflichten

Ferner beschloss der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit eine Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), die die Informationspflichten der Stromnetzbetreiber ausweitet. Auch dies hat seinen Grund in den gestiegenen Großhandelspreisen für elektrische Energie. Sie führen dazu, dass Stromlieferanten ihre Tätigkeit einstellen, Produkte vom Markt nehmen oder Lieferverträge kündigen, wenn Kunden gegen Preiserhöhungen Einspruch erheben, hieß es in der Begründung für die Novelle.

In solchen Fällen müssen die Netzbetreiber die betroffenen Kunden in ihrem jeweiligen Netzgebiet künftig mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich informieren, dass ihnen ein vertragsloser Zustand und damit das Ende ihrer Stromversorgung droht. Überdies sind sie aufzufordern, sich rasch um einen neuen Lieferanten zu bemühen und zu informieren, was sie dafür tun müssen. Wenn nötig, sind diese Kunden für höchstens drei Monate einem alternativen Versorger zuzuweisen, der sie „zu angemessenen Preisen“ zu beliefern hat.

Diese Novelle gilt vorerst bis Ende 2024 und kann bei Bedarf verlängert oder angepasst werden. Keine Geltung haben diese Bestimmungen, wenn ein Kunde seine Stromrechnungen nicht bezahlt oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise verletzt.

Energieregulierer behält relative Unabhängigkeit 

Zurückgezogen wurde von den Koalitionsparteien dagegen ein Antrag auf Novellierung des E-Control-Gesetzes. Mit der Novelle sollte die E-Control ("Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft") verpflichtet werden, dem Finanzminister hinsichtlich aller Gegenstände ihrer Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung „unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle Anfragen zu beantworten sowie die den Gegenständen der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung zugrunde liegenden Datensätze in anonymisierter Form jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde widerspricht.“

Zurzeit hat die E-Control diese Pflichten ausschließlich gegenüber der Energieministerin, derzeit Leonore Gewessler (Grüne). Ferner wollte die türkis-grüne Koalition den Finanzminister berechtigen, eines der drei von der Bundesregierung in den Aufsichtsrat der E-Control zu entsendenden Mitglieder zu nominieren.

Die Oppositionsparteien sahen darin klare Verstöße gegen die EU-rechtlich gebotene Unabhängigkeit der Behörde. Sie bekundeten daher, dem Antrag nicht zuzustimmen. Somit hätte dieser die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erhalten. Deshalb entschlossen sich die Regierungsparteien, ihn an den Wirtschaftausschuss zur weiteren Behandlung rückzuverweisen.

Donnerstag, 15.12.2022, 15:08 Uhr
Klaus Fischer

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