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Die deutsche Ökostromförderung ist voraussichtlich nicht mit dem europäischen Recht vereinbar.
Nach einem Gutachten des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof dürfen die EU-Mitgliedsstaaten die Förderung nicht auf den nationalen Rahmen beschränken. Deutschland müsste danach in spätestens zwei Jahren auch für Strom aus Wind oder Sonne feste Einspeisetarife bezahlen, der in anderen EU-Staaten erzeugt und nach Deutschland geliefert wird. In dem seit zwei Jahren laufenden Ve
Dienstag, 28.01.2014, 16:46 Uhr
Tom Weingärtner
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