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Energie & Management > Österreich - Ökostromausbau ist
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Ökostromausbau ist "auf Eis gelegt"

Die Verordnung zur Förderung mit Investitionszuschüssen ist seit Monaten überfällig. Die flexiblen Marktprämien wiederum kommen erst Mitte 2022, kritisieren Interessenvertreter.
Kritik am Vorgehen der österreichischen Bundesregierung bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) übt der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig klagte am 18. Januar, die Verordnung hinsichtlich der Investitionszuschüsse aufgrund des Gesetzes sei noch immer ausstehend.

Die einschlägigen Bestimmungen im EAG bedurften keiner Genehmigung seitens der EU-Kommission und sind daher seit Sommer vergangenen Jahres in Kraft. Das Problem: Bis dato können keine Zuschüsse ausgezahlt werden, weil wesentliche Details in der Verordnung geregelt werden müssen. Zu erlassen hat diese das Klima- und Energieministerium (BMK) unter Leonore Gewessler (Grüne) in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) unter Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Da sich die beiden Ministerinnen bislang nicht einigten, sei der Ökostromausbau „seit Anfang 2022 auf Eis gelegt“, kritisierte Prechtl-Grundnig in einer Mitteilung. Der Grund: Auf Basis des Ökostromgesetzes, der Vorgängerregel des EAG, dürfen keine neuen Anlagen mehr gefördert werden. Die flexiblen Marktprämien wiederum aufgrund des EAG wiederum können erst ausgezahlt werden, wenn die diesbezüglichen Bestimmungen in Kraft sind, die darauf beruhenden Verordnungen erlassen wurden und die künftige Abwicklungsstelle für die Förderungen ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Das aber wird nach allgemeiner Einschätzung nicht vor Mitte des aktuellen Jahres der Fall sein.

„Einziger Strohhalm“

Umso wichtiger sei, die Verordnung hinsichtlich der Investitionszuschüsse so rasch wie möglich zu erlassen, forderte Prechtl-Grundnig. Im Gespräch mit der Redaktion bezeichnete sie diese als „unseren einzigen Strohhalm“. Die Branche warte seit Monaten auf die immer wieder angekündigte Verordnung: „Es ist jetzt einfach genug.“ Als einer der wichtigsten Gründe für die Verzögerung werde in Regierungskreisen genannt, es sei notwendig, eine genaue Definition jener landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten, auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden dürfen. Doch diese Frage ist laut Prechtl-Grundnig nicht neu: „Ich will solche Themen nicht kleinreden. Aber wir alle kennen den Text des EAG seit Sommer 2021. Und wenn der Regierung der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig ist, sollte sie in der Lage sein, Lösungen zu finden.“

Aus der politischen Gerüchteküche war indessen zu vernehmen, die Verzögerung habe möglicherweise weniger sachliche Gründe als vielmehr parteipolitische: Bekanntlich hätten die Grünen im Herbst vergangenen Jahres den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zum Rücktritt gezwungen. Anfang Dezember 2021 zog sich Kurz völlig aus der Politik zurück. Köstinger, eine der engsten Vertrauten von Kurz, brenne seit diesen Ereignissen auf Rache und sabotiere daher die Grünen, wo sie nur könne. Eine Vermutung, die ein Sprecher des BMLRT auf Anfrage der Redaktion zurückwies: „Wir blockieren gar nichts. Das kann ich mit aller Deutlichkeit festhalten.“ Die inhaltliche Abstimmung der Verordnung zwischen dem BMLRT und dem BMK dauere einfach ihre Zeit. Doch die noch offenen Punkte würden in den kommenden Tagen geklärt. Dann stehe dem Erlassen der Verordnung durch das BMK nichts mehr im Wege.

Keine Probleme erwartet Prechtl-Grundnig übrigens hinsichtlich des Inkrafttretens der noch ausstehenden Bestimmungen im EAG. Dies betreffen insbesondere die Förderung der „Erneuerbaren“ mittels flexibler Marktprämien. Wie berichtet, erging kurz vor Weihnachten die Genehmigung seitens der EU-Kommission. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments, billigte die Änderungen vergangene Woche. Für den 20. Januar ist deren Beschluss im Plenum geplant. Die Zustimmung der zweiten Kammer des Parlaments, des Bundesrates, ist dann nur mehr ein Formalakt.

Allerdings muss das BMK in der Folge rund 20 Verordnungen erlassen, um das Gesetz zu operationalisieren. Laut Prechtl-Grundnig ist deshalb verständlich, dass die ersten Marktprämien voraussichtlich nicht vor Mitte des Jahres ausbezahlt werden: „Nachdenklich stimmt mich aber, dass die Bundesregierung mit der Verordnung zu den Investitionsprämien so lange braucht. Wenn es mit den anderen Verordnungen im gleichen Tempo voranginge, wäre das nicht besonders gut.“

Dienstag, 18.01.2022, 14:23 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Ökostromausbau ist "auf Eis gelegt"
Die Verordnung zur Förderung mit Investitionszuschüssen ist seit Monaten überfällig. Die flexiblen Marktprämien wiederum kommen erst Mitte 2022, kritisieren Interessenvertreter.
Kritik am Vorgehen der österreichischen Bundesregierung bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) übt der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig klagte am 18. Januar, die Verordnung hinsichtlich der Investitionszuschüsse aufgrund des Gesetzes sei noch immer ausstehend.

Die einschlägigen Bestimmungen im EAG bedurften keiner Genehmigung seitens der EU-Kommission und sind daher seit Sommer vergangenen Jahres in Kraft. Das Problem: Bis dato können keine Zuschüsse ausgezahlt werden, weil wesentliche Details in der Verordnung geregelt werden müssen. Zu erlassen hat diese das Klima- und Energieministerium (BMK) unter Leonore Gewessler (Grüne) in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) unter Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Da sich die beiden Ministerinnen bislang nicht einigten, sei der Ökostromausbau „seit Anfang 2022 auf Eis gelegt“, kritisierte Prechtl-Grundnig in einer Mitteilung. Der Grund: Auf Basis des Ökostromgesetzes, der Vorgängerregel des EAG, dürfen keine neuen Anlagen mehr gefördert werden. Die flexiblen Marktprämien wiederum aufgrund des EAG wiederum können erst ausgezahlt werden, wenn die diesbezüglichen Bestimmungen in Kraft sind, die darauf beruhenden Verordnungen erlassen wurden und die künftige Abwicklungsstelle für die Förderungen ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Das aber wird nach allgemeiner Einschätzung nicht vor Mitte des aktuellen Jahres der Fall sein.

„Einziger Strohhalm“

Umso wichtiger sei, die Verordnung hinsichtlich der Investitionszuschüsse so rasch wie möglich zu erlassen, forderte Prechtl-Grundnig. Im Gespräch mit der Redaktion bezeichnete sie diese als „unseren einzigen Strohhalm“. Die Branche warte seit Monaten auf die immer wieder angekündigte Verordnung: „Es ist jetzt einfach genug.“ Als einer der wichtigsten Gründe für die Verzögerung werde in Regierungskreisen genannt, es sei notwendig, eine genaue Definition jener landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten, auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden dürfen. Doch diese Frage ist laut Prechtl-Grundnig nicht neu: „Ich will solche Themen nicht kleinreden. Aber wir alle kennen den Text des EAG seit Sommer 2021. Und wenn der Regierung der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig ist, sollte sie in der Lage sein, Lösungen zu finden.“

Aus der politischen Gerüchteküche war indessen zu vernehmen, die Verzögerung habe möglicherweise weniger sachliche Gründe als vielmehr parteipolitische: Bekanntlich hätten die Grünen im Herbst vergangenen Jahres den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zum Rücktritt gezwungen. Anfang Dezember 2021 zog sich Kurz völlig aus der Politik zurück. Köstinger, eine der engsten Vertrauten von Kurz, brenne seit diesen Ereignissen auf Rache und sabotiere daher die Grünen, wo sie nur könne. Eine Vermutung, die ein Sprecher des BMLRT auf Anfrage der Redaktion zurückwies: „Wir blockieren gar nichts. Das kann ich mit aller Deutlichkeit festhalten.“ Die inhaltliche Abstimmung der Verordnung zwischen dem BMLRT und dem BMK dauere einfach ihre Zeit. Doch die noch offenen Punkte würden in den kommenden Tagen geklärt. Dann stehe dem Erlassen der Verordnung durch das BMK nichts mehr im Wege.

Keine Probleme erwartet Prechtl-Grundnig übrigens hinsichtlich des Inkrafttretens der noch ausstehenden Bestimmungen im EAG. Dies betreffen insbesondere die Förderung der „Erneuerbaren“ mittels flexibler Marktprämien. Wie berichtet, erging kurz vor Weihnachten die Genehmigung seitens der EU-Kommission. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments, billigte die Änderungen vergangene Woche. Für den 20. Januar ist deren Beschluss im Plenum geplant. Die Zustimmung der zweiten Kammer des Parlaments, des Bundesrates, ist dann nur mehr ein Formalakt.

Allerdings muss das BMK in der Folge rund 20 Verordnungen erlassen, um das Gesetz zu operationalisieren. Laut Prechtl-Grundnig ist deshalb verständlich, dass die ersten Marktprämien voraussichtlich nicht vor Mitte des Jahres ausbezahlt werden: „Nachdenklich stimmt mich aber, dass die Bundesregierung mit der Verordnung zu den Investitionsprämien so lange braucht. Wenn es mit den anderen Verordnungen im gleichen Tempo voranginge, wäre das nicht besonders gut.“

Dienstag, 18.01.2022, 14:23 Uhr
Klaus Fischer

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