Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass die Ökostrom-Werbung eines Energieversorgers nicht irreführend ist.
Damit wies das OLG die Klage eines anderen Versorgers ab, der einem Wettbewerber untersagen wollte, mit einer „sicheren Versorgung mit 100 % Ökostrom” zu werben. Nach Ansicht der Karlsruher Richter werde die Werbung zwar bei wörtlicher Betrachtung der wahren Sachlage nicht gerecht, denn der Strom aus der Steckdose beseteht immer aus einem Mix verschiedener Energieträger. Allerding
Dienstag, 16.12.2008, 16:13 Uhr
Andreas Kögler
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