Die vor rund fünf Jahren eingeführte Ökosteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das oberste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerden von zwei Kühlhausunternehmen und von fünf Spediteuren gegen die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer abgewiesen. Die Unternehmen fühlen sich benachteiligt, weil das produzierende Gewerbe ermäßigte Steuersätze für Strom, Gas und Mineralöl zahlen muss, während Handelsfirmen den vollen Satz abführen müssen –
Dienstag, 20.04.2004, 11:56 Uhr
Michael Pecka
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