Öffentliche Auftraggeber dürfen bei der Vergabe von Aufträgen an Energieversorger nicht nur umweltfreundliche Produkteigenschaften vorgeben, sondern auch die Anwendung eines umweltfreundlichen Produktionsverfahrens fordern.
Mit dieser Ausführung klärt die Europäische Kommission die Streitfrage im Vergaberecht, ob öffentliche Auftraggeber in einer Ausschreibung für den eigenen Bedarf ganz oder teilweise die Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verlangen können.Aufgrund von Änderungen im Energie- und Vergaberecht in den letzten Jahren, ist auch die Auswahl des Stromlieferanten im Vergabeverfahre
Mittwoch, 24.10.2001, 11:09 Uhr
Michael Pecka
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