Der Münchener Energiegroßhändler Citiworks AG sieht sich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Anspruch auf uneingeschränkten Zugang zu so genannten Objektnetzen bestätigt.
Wie der Rechtsanwalt des Unternehmens, Christian Haellmigk von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, berichtet, hat das Oberlandesgericht Naumburg am 28. Dezember in einem Musterverfahren den angefochtenen Objektnetzbescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt aufgehoben. Da Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht zugelassen wurde, sei das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Auch die
Mittwoch, 30.12.2009, 12:06 Uhr
Peter Focht
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