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Energie & Management > Gasnetz - Oberverwaltungsgericht lässt Zeelink-Gaspipeline im Boden
Quelle: Fotolia / tomas
Gasnetz

Oberverwaltungsgericht lässt Zeelink-Gaspipeline im Boden

Die Gas-Fernleitung Zeelink bleibt, wo sie ist. Zwei Klagen gegen den Verlauf der Trasse auf dem Gemeindegebiet von Hünxe (NRW) scheiterten jetzt vor dem OVG in Münster.
Nach drei Jahren des Protests und der juristischen Auseinandersetzungen ist der Widerstand der Gemeinde Hünxe gegen die Gas-Fernleitung Zeelink krachend gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen wies am 23. September in Münster zwei Klagen in der Hauptsache ab.

Eine lokale Erbengemeinschaft und die Gemeinde selbst hatten versucht, die Genehmigung für Bau und Betrieb der Erdröhre rückgängig zu machen. Ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, vom Januar 2019 hatten sich gegen den über Hünxer Gebiet verlaufenden Trassenabschnitt gerichtet.

Schon in Eilverfahren waren die Vorbehalte 2019 vor Gericht erfolglos geblieben, sodass die Bauarbeiten weitgehend ungehindert voranschritten. Von April 2019 bis April 2021 entstanden so auf NRW-Gebiet 216 km Erdleitungen, die H-Gas aus dem belgischen Seehafen Zeebrugge über Aachen ins münsterländische Legden transportieren.

Klage eher politisch motiviert als rechtlich stichhaltig?

Seit 6. Mai 2021 ist die rund 700 Mio. Euro teure Pipeline in Betrieb. Seit wenigen Wochen drängt die NRW-Regierung aufgrund der hohen Mengen angelieferten Gases - 34 Mio. statt 22 Mio. Kubikmeter sind möglich - auf den Bau einer zweiten Trasse von 48 km Länge (wir berichteten). Zeelink liegt in der Verantwortung der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (früher Ruhrgas) und Thyssengas (vormals RWE).

Nach Bekanntwerden der Trassenpläne im Jahr 2017 hatte sich an verschiedenen Orten schnell Widerstand formiert. In Hünxe gründete sich eine wenige Dutzend Mitglieder starke Bürgerinitiative, der es gelang, etwa 1.000 Menschen für einen Fackel-Protestmarsch zu aktivieren. Sie befürchteten eine von der Leitung ausgehende Gefahr, weil die Trasse zu nah an Wohngebieten verlaufe.

So grell der Widerspruch auch leuchtete, so blass blieb offenbar die rechtliche Herleitung der Klagen. Der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats für Energiefragen, Ralph Heine, sagte zu beiden Anliegen, die nacheinander verhandelt wurden: „Da ist nix dran.“ Im Fall der Erbengemeinschaft war die Klage nach Ansicht des Senats sogar formal unzulässig, weil die Beschwerdeführer gewechselt hätten und damit letztlich kein echter Kläger auszumachen war.

Auch die Klagebegründung der Gemeinde erschien dem Vorsitzenden Richter wenig stichhaltig, weil die Kommune ihre Betroffenheit nicht wirklich nachgewiesen habe. Sorgen um ein entstehendes Baugebiet hatte Hünxe ins Feld geführt. Dieses verliere aufgrund der Trassenführung an Wert und sei möglicherweise schlechter zu vermarkten.

Dem Senat fehlte zunächst eine konkrete Angabe, welche Grundstücke der Gemeinde überhaupt gehörten und entsprechend unter der Ferngas-Leitung leiden sollten. Dann präsentierte Heine dem Rechtsvertreter Hünxes einen Facebook-Artikel der Gemeinde, der im Januar 2021 den erfolgreichen Abschluss der Grundstücksvergabe im Baugebiet verkündete.

Einen Seitenhieb gegen die Gemeinde konnte der Vorsitzende Richter sich nicht verkneifen. Ob die Klage womöglich eher politisch motiviert gewesen sei, fragte Heine. Es sei ja nachvollziehbar, dass die Ratsmitglieder sich nicht den Vorwurf gefallen lassen wollten, die Anwohner mit ihrem Protest im Regen stehen zu lassen. Dies ließ der Anwalt der Gemeinde unbeantwortet.

Auch die vorgetragenen Sicherheitsbedenken gegen die Pipeline zerpflückte der Senat. Im Fall der Erbengemeinschaft war es dabei noch zu einem teils skurrilen Gedankenaustausch mit der Klägerseite gekommen. Die argumentierte, die wegen der Leitung ausgelösten psychischen Belastungen bei Anwohnern könnten zu körperlichen Erkrankungen führen. Dies sei im Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beachtet und hochgerechnet worden.

Senat und das beklagte Land NRW verwiesen hingegen darauf, dass die Pipeline nach dem Stand der Technik gebaut sei und alle Sicherheitsanforderungen erfülle. Für die beigeladene Betreibergesellschaft Zeelink GmbH erwiderte der Rechtsbeistand, der Pipeline-Bau sei kein „Forschungsvorhaben“, bei dem in Feldversuchen soziologische Untersuchungen angestellt würden.

Für den Senat war auch ein OVG-Urteil aus Lüneburg (Niedersachsen) unerheblich. 2011 hatte das dortige Gericht entschieden, für einen Teil der Pipeline NEL einen Abstand von 350 Metern von der Bebauung festzulegen. Das OVG in Münster sah diese Festsetzung nicht von rechtlichen und fachlichen Regelungen gedeckt. Für Hünxe sei entscheidend, dass Zeelink nicht durch ein Wohngebiet verlaufe und auch einen Schutzstreifen nicht tangiere. Konkrete Mindestabstände seien nicht obligatorisch.

Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG in Münster nicht zugelassen. Über eine mögliche Beschwerde dagegen würde das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Freitag, 23.09.2022, 16:53 Uhr
Volker Stephan
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Oberverwaltungsgericht lässt Zeelink-Gaspipeline im Boden
Die Gas-Fernleitung Zeelink bleibt, wo sie ist. Zwei Klagen gegen den Verlauf der Trasse auf dem Gemeindegebiet von Hünxe (NRW) scheiterten jetzt vor dem OVG in Münster.
Nach drei Jahren des Protests und der juristischen Auseinandersetzungen ist der Widerstand der Gemeinde Hünxe gegen die Gas-Fernleitung Zeelink krachend gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen wies am 23. September in Münster zwei Klagen in der Hauptsache ab.

Eine lokale Erbengemeinschaft und die Gemeinde selbst hatten versucht, die Genehmigung für Bau und Betrieb der Erdröhre rückgängig zu machen. Ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, vom Januar 2019 hatten sich gegen den über Hünxer Gebiet verlaufenden Trassenabschnitt gerichtet.

Schon in Eilverfahren waren die Vorbehalte 2019 vor Gericht erfolglos geblieben, sodass die Bauarbeiten weitgehend ungehindert voranschritten. Von April 2019 bis April 2021 entstanden so auf NRW-Gebiet 216 km Erdleitungen, die H-Gas aus dem belgischen Seehafen Zeebrugge über Aachen ins münsterländische Legden transportieren.

Klage eher politisch motiviert als rechtlich stichhaltig?

Seit 6. Mai 2021 ist die rund 700 Mio. Euro teure Pipeline in Betrieb. Seit wenigen Wochen drängt die NRW-Regierung aufgrund der hohen Mengen angelieferten Gases - 34 Mio. statt 22 Mio. Kubikmeter sind möglich - auf den Bau einer zweiten Trasse von 48 km Länge (wir berichteten). Zeelink liegt in der Verantwortung der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (früher Ruhrgas) und Thyssengas (vormals RWE).

Nach Bekanntwerden der Trassenpläne im Jahr 2017 hatte sich an verschiedenen Orten schnell Widerstand formiert. In Hünxe gründete sich eine wenige Dutzend Mitglieder starke Bürgerinitiative, der es gelang, etwa 1.000 Menschen für einen Fackel-Protestmarsch zu aktivieren. Sie befürchteten eine von der Leitung ausgehende Gefahr, weil die Trasse zu nah an Wohngebieten verlaufe.

So grell der Widerspruch auch leuchtete, so blass blieb offenbar die rechtliche Herleitung der Klagen. Der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats für Energiefragen, Ralph Heine, sagte zu beiden Anliegen, die nacheinander verhandelt wurden: „Da ist nix dran.“ Im Fall der Erbengemeinschaft war die Klage nach Ansicht des Senats sogar formal unzulässig, weil die Beschwerdeführer gewechselt hätten und damit letztlich kein echter Kläger auszumachen war.

Auch die Klagebegründung der Gemeinde erschien dem Vorsitzenden Richter wenig stichhaltig, weil die Kommune ihre Betroffenheit nicht wirklich nachgewiesen habe. Sorgen um ein entstehendes Baugebiet hatte Hünxe ins Feld geführt. Dieses verliere aufgrund der Trassenführung an Wert und sei möglicherweise schlechter zu vermarkten.

Dem Senat fehlte zunächst eine konkrete Angabe, welche Grundstücke der Gemeinde überhaupt gehörten und entsprechend unter der Ferngas-Leitung leiden sollten. Dann präsentierte Heine dem Rechtsvertreter Hünxes einen Facebook-Artikel der Gemeinde, der im Januar 2021 den erfolgreichen Abschluss der Grundstücksvergabe im Baugebiet verkündete.

Einen Seitenhieb gegen die Gemeinde konnte der Vorsitzende Richter sich nicht verkneifen. Ob die Klage womöglich eher politisch motiviert gewesen sei, fragte Heine. Es sei ja nachvollziehbar, dass die Ratsmitglieder sich nicht den Vorwurf gefallen lassen wollten, die Anwohner mit ihrem Protest im Regen stehen zu lassen. Dies ließ der Anwalt der Gemeinde unbeantwortet.

Auch die vorgetragenen Sicherheitsbedenken gegen die Pipeline zerpflückte der Senat. Im Fall der Erbengemeinschaft war es dabei noch zu einem teils skurrilen Gedankenaustausch mit der Klägerseite gekommen. Die argumentierte, die wegen der Leitung ausgelösten psychischen Belastungen bei Anwohnern könnten zu körperlichen Erkrankungen führen. Dies sei im Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beachtet und hochgerechnet worden.

Senat und das beklagte Land NRW verwiesen hingegen darauf, dass die Pipeline nach dem Stand der Technik gebaut sei und alle Sicherheitsanforderungen erfülle. Für die beigeladene Betreibergesellschaft Zeelink GmbH erwiderte der Rechtsbeistand, der Pipeline-Bau sei kein „Forschungsvorhaben“, bei dem in Feldversuchen soziologische Untersuchungen angestellt würden.

Für den Senat war auch ein OVG-Urteil aus Lüneburg (Niedersachsen) unerheblich. 2011 hatte das dortige Gericht entschieden, für einen Teil der Pipeline NEL einen Abstand von 350 Metern von der Bebauung festzulegen. Das OVG in Münster sah diese Festsetzung nicht von rechtlichen und fachlichen Regelungen gedeckt. Für Hünxe sei entscheidend, dass Zeelink nicht durch ein Wohngebiet verlaufe und auch einen Schutzstreifen nicht tangiere. Konkrete Mindestabstände seien nicht obligatorisch.

Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG in Münster nicht zugelassen. Über eine mögliche Beschwerde dagegen würde das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Freitag, 23.09.2022, 16:53 Uhr
Volker Stephan

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