Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Berufungsurteil die Billigkeit der Gaspreise der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) bestätigt.
Die Richter des 12. Zivilsenats haben anhand eines Testats von Wirtschaftsprüfern festgestellt, dass die Preiserhöhungen nicht durch Einsparungen in anderen Unternehmensbereichen hätten aufgefangen werden können, teilte EVM mit. Der Versorger begründete seine Preiserhöhung mit gestiegenen Bezugskosten. Eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.
Ein EVM-Kunde hatte gegen die
Donnerstag, 22.04.2010, 11:29 Uhr
Marlen Ristola
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