Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat das Oberlandesgericht Dresden die Berufung der Enso Erdgas GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden zurückgewiesen.
Dort hatten 158 private Heizgaskunden erfolgreich gegen vier Gaspreiserhöhungen geklagt, die der ostsächsische Versorger seit Oktober 2006 vorgenommen hatte. Das OLG gestand dem Versorger nun zwar zu, dass er vertraglich zu Preiserhöhungen berechtigt ist. Die Kriterien der Preisanpassung seien allerdings in den jeweiligen Erhöhungsschreiben nicht ausreichend angegeben worden. Wegen der rechtsgrund
Dienstag, 12.12.2006, 15:46 Uhr
Stefan Schroeter
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