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Energie & Management > Photovoltaik - Null Prozent Umsatzsteuer für Lieferung und Installation
Quelle: Shutterstock / Thanit PKC
Photovoltaik

Null Prozent Umsatzsteuer für Lieferung und Installation

Der Finanzausschuss des Bundestages hat einige Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW beschlossen. Und zwar rückwirkend.
Die Bundesregierung schafft mit dem Jahressteuergesetz 2023 einige steuerliche Erklärungspflichten für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen ab. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels, Berichterstatter für Photovoltaik im Finanzausschuss, mitteilt, wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu 30 kW Leistung eingeführt. Der Umsatzsteuer-Satz für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sinkt laut Gremmels auf Null.

„Dank der Umsatzsteuersenkung auf Null können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen“, so der Politiker. Darüber hinaus habe der Bund insoweit die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.

Der mit steuerlichen Erklärungspflichten verbundene bürokratische Aufwand sei bisher ein „berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung“ gewesen“. Den Bürokratieabbau im Jahressteuergesetz bezeichnet Gremmels als „notwendigen Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“.

Mittwoch, 30.11.2022, 17:19 Uhr
Manfred Fischer
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Null Prozent Umsatzsteuer für Lieferung und Installation
Der Finanzausschuss des Bundestages hat einige Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW beschlossen. Und zwar rückwirkend.
Die Bundesregierung schafft mit dem Jahressteuergesetz 2023 einige steuerliche Erklärungspflichten für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen ab. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels, Berichterstatter für Photovoltaik im Finanzausschuss, mitteilt, wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu 30 kW Leistung eingeführt. Der Umsatzsteuer-Satz für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sinkt laut Gremmels auf Null.

„Dank der Umsatzsteuersenkung auf Null können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen“, so der Politiker. Darüber hinaus habe der Bund insoweit die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.

Der mit steuerlichen Erklärungspflichten verbundene bürokratische Aufwand sei bisher ein „berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung“ gewesen“. Den Bürokratieabbau im Jahressteuergesetz bezeichnet Gremmels als „notwendigen Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“.

Mittwoch, 30.11.2022, 17:19 Uhr
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