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Energie & Management > Photovoltaik - NRW will auch Ackerflächen für Solarstrom nutzen
Quelle: Fotolia / itestro
Photovoltaik

NRW will auch Ackerflächen für Solarstrom nutzen

In Nordrhein-Westfalen können in Zukunft auch landwirtschaftliche Flächen für Solaranlagen genutzt werden.
Wie die Landesregierung mitteilte, soll für den verstärkten Photovoltaik-Ausbau eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) genutzt werden. Diese Klausel ermöglicht es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag zu erweitern, die in sogenannten "benachteiligten Gebieten" liegen.

Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung allerdings davon ausgeschlossen. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für Solarenergie können nach Berechnungen der Regierung pro Kalenderjahr Anlagen mit einer Leitung von zusammen 300 MW gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.

Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) sagte dazu: "Die schwarz-grüne Landesregierung nimmt im Bereich der Photovoltaik verstärkt auch Freiflächen in den Blick. Hier besteht in Nordrhein-Westfalen noch Nachholbedarf, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen."

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) ergänzte: "Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten."

Bisher ist der Bau von PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Die Fläche der "benachteiligten Gebiete" umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,49 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.

Freitag, 26.08.2022, 14:07 Uhr
Günter Drewnitzky
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NRW will auch Ackerflächen für Solarstrom nutzen
In Nordrhein-Westfalen können in Zukunft auch landwirtschaftliche Flächen für Solaranlagen genutzt werden.
Wie die Landesregierung mitteilte, soll für den verstärkten Photovoltaik-Ausbau eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) genutzt werden. Diese Klausel ermöglicht es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag zu erweitern, die in sogenannten "benachteiligten Gebieten" liegen.

Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung allerdings davon ausgeschlossen. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für Solarenergie können nach Berechnungen der Regierung pro Kalenderjahr Anlagen mit einer Leitung von zusammen 300 MW gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.

Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) sagte dazu: "Die schwarz-grüne Landesregierung nimmt im Bereich der Photovoltaik verstärkt auch Freiflächen in den Blick. Hier besteht in Nordrhein-Westfalen noch Nachholbedarf, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen."

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) ergänzte: "Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten."

Bisher ist der Bau von PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Die Fläche der "benachteiligten Gebiete" umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,49 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.

Freitag, 26.08.2022, 14:07 Uhr
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