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Den Neubau, die Umrüstung und die Erneuerung von KWK-Anlagen mit über 50 kW elektrischer Leistung fördert das Land Nordrhein-Westfalen durch zinsgünstige Darlehen.
Die zinsgünstigen Darlehen der neuen KWK-Förderung in NRW, die mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gewährt werden, betragen bis zu 100 % der Investitionskosten, jedoch mindestens 50 000 Euro und maximal 2,5 Mio. Euro. Gefördert wird der Neubau von KWK-Anlagen inklusive Wärmespeicher und Regelungsvorrichtung sowie die Umrüstung und Erweiterung
Mittwoch, 9.01.2013, 11:32 Uhr
Jan Mühlstein
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