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Energie & Management > Nordrhein-Westfalen - NRW-Erlass zur Beschleunigung der Energiewende ist da
Quelle: Fotolia / vege
Nordrhein-Westfalen

NRW-Erlass zur Beschleunigung der Energiewende ist da

Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur hat eine weitere der lange angekündigten Maßnahmen umgesetzt, um schneller mehr Erneuerbaren-Anlagen in Nordrhein-Westfalen zu errichten.
Das NRW-Energieministerium hat am 28. Dezember einen Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren im Land in Kraft gesetzt. Er ist mit den Düsseldorfer Ministerien für Kommunales und für Umwelt innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung abgestimmt, die seit einem halben Jahr regiert.

Der "LEP-Erlass Erneuerbare Energien" richtet sich verbindlich an die sechs Planungsverbände in NRW. In ihm legt das Ministerium von Mona Neubaur (Grüne) übergangsweise den bisherigen LEP (Landesentwicklungsplan) der schwarz-gelben Vorgängerregierung hinsichtlich der Handlungsspielräume zugunsten der Energiewende aus. Den LEP ändert sie gerade "mit Hochdruck", um das Flächenangebot für Wind-, Solar- und Bioenergie zu erweitern, geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Der Erlass solle auch den Windenergie-Erlass der Vorgängerregierung von 2018 "ergänzen", hieß es.

Der neue LEP soll im Frühjahr 2023 durchs Kabinett und das Verfahren im Frühling 2024 abgeschlossen sein. Die Planungsverbände hatten im November zugesagt, nicht so lange zu warten, sondern ihre jeweiligen Regionalpläne parallel fortzuschreiben (wir berichteten). 

Die Kerninhalte des Erlasses:
  • Windenergie: "Kalamitätsflächen" und Nadelwälder stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Kalamitätsflächen sind irreversibel sturm- oder krankheitsgeschädigter Wald. Gesperrt bleibt Wald in waldarmen Gemeinden (unter 20 Prozent Flächenanteil), auf Naturschutz-Flächen sowie Laub- und Laubmischwald.
    Die Streichung des planerischen Mindestabstands von 1.500 Metern zur Wohnbebauung im künftigen LEP, die das Kabinett im August beschlossen hatte, wird kurz erwähnt.
    Die Streichung des Mindestabstands von 1.000 Metern in Repoweringflächen kommt in dem Papier nicht vor. Sie gehört zum Genehmigungsrecht, nicht zum Planungsrecht.
  • Freiflächen-Solarenergie inklusive Solarthermie: Vergrößert werden die planerisch möglichen Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen Bauten. Auch in den „Bereichen für industrielle Nutzungen“ ist künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden Freiflächen-Solarenergie möglich.
  • Agri-Photovoltaik: wird erleichtert.
  • Biogasanlagen: Vorhandene Betriebsstandorte lassen sich maßvoll erweitern.
Ministerin Neubaur formulierte als Ziele des Erlasses eine geringere Abhängigkeit des Landes von fossilen Energieimporten und eine resilientere Versorgung des Landes mit günstigem Ökostrom.

NRW hat in seinem Klimaschutzgesetz erklärt, wie der Bund 2045 klimaneutral zu werden, als "erste Industrieregion Europas", heißt es in dem Erlass. Das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes fordert von dem relativ dicht besiedelten Bundesland mit der drittgrößten installierten Onshore-Windleistung, abgeleitet vom bundesweiten 2-Prozent-Flächenziel, bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windkraft auszuweisen. Das sind 61.500 Hektar, geht aus einer Antwort des Landes-Wirtschaftsministeriums an diese Redaktion hervor. "Im Ergebnis soll Nordrhein-Westfalen Vorreiter bei der Umsetzung des Flächenziels des Bundes sein", schreibt das Ministerium.

Ihm zufolge wird und muss der künftige LEP das neue Landes-Flächenziel enthalten und es - mit naturgemäß unterschiedlichen - Vorgaben auf die Planungsregionen verteilen. "Die konkrete Flächenauswahl und zeichnerische Festlegung" seien dann Sache der Planungsverbände in den künftigen Regionalplänen, heißt es.

Reaktionen der Energieverbände

Für den Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW nannte Klaus Schulze Langenhorst den Erlass eine "wichtige Grundlage" und einen "notwendigen Schritt; wir hätten uns allerdings einen größeren gewünscht". Positiv wertet der Vize-Vorstandschef unter anderem, dass der Bau von Erneuerbaren-Anlagen nun in der Abwägung regelmäßig den Denkmalschutz überwiege.

Schulze Langenhorst vermisst allerdings Passagen zur Windkraft statt nur der Photovoltaik in Industrie- und Gewerbegebieten sowie im Nahbereich von Bundesfernstraßen, wie sie eigentlich der Koalitionsvertrag vorsehe. Außerdem sei die Öffnung von Nadelwäldern "etwas schwammig" formuliert.

Die Landesgruppe des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Erlass. Die Erweiterung der Flächenkulisse sei "ein notwendiger Schritt zur Zielerreichung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in NRW". Aber auch Genehmigungsverfahren müssten beschleunigt werden, so Geschäftsführer Holger Gassner, der auch eine ständige Wirkungsforschung anregte.

Andreas Hollstein äußerte sich in eine ähnliche Richtung: Der Geschäftsführer der Landesgruppe im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte, die "Erleichterungen" vergrößerten jetzt schon das Flächenangebot "erheblich". Die NRW-Kommunalwirtschaft werde das mit dem Erlass in Verbindung stehende Änderungsgesetz zur Bauordnung NRW im Februar eng begleiten.

Donnerstag, 29.12.2022, 16:01 Uhr
Georg Eble
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Nordrhein-Westfalen
NRW-Erlass zur Beschleunigung der Energiewende ist da
Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur hat eine weitere der lange angekündigten Maßnahmen umgesetzt, um schneller mehr Erneuerbaren-Anlagen in Nordrhein-Westfalen zu errichten.
Das NRW-Energieministerium hat am 28. Dezember einen Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren im Land in Kraft gesetzt. Er ist mit den Düsseldorfer Ministerien für Kommunales und für Umwelt innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung abgestimmt, die seit einem halben Jahr regiert.

Der "LEP-Erlass Erneuerbare Energien" richtet sich verbindlich an die sechs Planungsverbände in NRW. In ihm legt das Ministerium von Mona Neubaur (Grüne) übergangsweise den bisherigen LEP (Landesentwicklungsplan) der schwarz-gelben Vorgängerregierung hinsichtlich der Handlungsspielräume zugunsten der Energiewende aus. Den LEP ändert sie gerade "mit Hochdruck", um das Flächenangebot für Wind-, Solar- und Bioenergie zu erweitern, geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Der Erlass solle auch den Windenergie-Erlass der Vorgängerregierung von 2018 "ergänzen", hieß es.

Der neue LEP soll im Frühjahr 2023 durchs Kabinett und das Verfahren im Frühling 2024 abgeschlossen sein. Die Planungsverbände hatten im November zugesagt, nicht so lange zu warten, sondern ihre jeweiligen Regionalpläne parallel fortzuschreiben (wir berichteten). 

Die Kerninhalte des Erlasses:
  • Windenergie: "Kalamitätsflächen" und Nadelwälder stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Kalamitätsflächen sind irreversibel sturm- oder krankheitsgeschädigter Wald. Gesperrt bleibt Wald in waldarmen Gemeinden (unter 20 Prozent Flächenanteil), auf Naturschutz-Flächen sowie Laub- und Laubmischwald.
    Die Streichung des planerischen Mindestabstands von 1.500 Metern zur Wohnbebauung im künftigen LEP, die das Kabinett im August beschlossen hatte, wird kurz erwähnt.
    Die Streichung des Mindestabstands von 1.000 Metern in Repoweringflächen kommt in dem Papier nicht vor. Sie gehört zum Genehmigungsrecht, nicht zum Planungsrecht.
  • Freiflächen-Solarenergie inklusive Solarthermie: Vergrößert werden die planerisch möglichen Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen Bauten. Auch in den „Bereichen für industrielle Nutzungen“ ist künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden Freiflächen-Solarenergie möglich.
  • Agri-Photovoltaik: wird erleichtert.
  • Biogasanlagen: Vorhandene Betriebsstandorte lassen sich maßvoll erweitern.
Ministerin Neubaur formulierte als Ziele des Erlasses eine geringere Abhängigkeit des Landes von fossilen Energieimporten und eine resilientere Versorgung des Landes mit günstigem Ökostrom.

NRW hat in seinem Klimaschutzgesetz erklärt, wie der Bund 2045 klimaneutral zu werden, als "erste Industrieregion Europas", heißt es in dem Erlass. Das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes fordert von dem relativ dicht besiedelten Bundesland mit der drittgrößten installierten Onshore-Windleistung, abgeleitet vom bundesweiten 2-Prozent-Flächenziel, bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windkraft auszuweisen. Das sind 61.500 Hektar, geht aus einer Antwort des Landes-Wirtschaftsministeriums an diese Redaktion hervor. "Im Ergebnis soll Nordrhein-Westfalen Vorreiter bei der Umsetzung des Flächenziels des Bundes sein", schreibt das Ministerium.

Ihm zufolge wird und muss der künftige LEP das neue Landes-Flächenziel enthalten und es - mit naturgemäß unterschiedlichen - Vorgaben auf die Planungsregionen verteilen. "Die konkrete Flächenauswahl und zeichnerische Festlegung" seien dann Sache der Planungsverbände in den künftigen Regionalplänen, heißt es.

Reaktionen der Energieverbände

Für den Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW nannte Klaus Schulze Langenhorst den Erlass eine "wichtige Grundlage" und einen "notwendigen Schritt; wir hätten uns allerdings einen größeren gewünscht". Positiv wertet der Vize-Vorstandschef unter anderem, dass der Bau von Erneuerbaren-Anlagen nun in der Abwägung regelmäßig den Denkmalschutz überwiege.

Schulze Langenhorst vermisst allerdings Passagen zur Windkraft statt nur der Photovoltaik in Industrie- und Gewerbegebieten sowie im Nahbereich von Bundesfernstraßen, wie sie eigentlich der Koalitionsvertrag vorsehe. Außerdem sei die Öffnung von Nadelwäldern "etwas schwammig" formuliert.

Die Landesgruppe des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Erlass. Die Erweiterung der Flächenkulisse sei "ein notwendiger Schritt zur Zielerreichung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in NRW". Aber auch Genehmigungsverfahren müssten beschleunigt werden, so Geschäftsführer Holger Gassner, der auch eine ständige Wirkungsforschung anregte.

Andreas Hollstein äußerte sich in eine ähnliche Richtung: Der Geschäftsführer der Landesgruppe im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte, die "Erleichterungen" vergrößerten jetzt schon das Flächenangebot "erheblich". Die NRW-Kommunalwirtschaft werde das mit dem Erlass in Verbindung stehende Änderungsgesetz zur Bauordnung NRW im Februar eng begleiten.

Donnerstag, 29.12.2022, 16:01 Uhr
Georg Eble

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