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Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist in Kraft getreten. Damit werden Unternehmen gesetzlich zu regelmäßigen Energieaudits verpflichtet.
Nach dem EDL-G müssen alle Unternehmen, die nicht zur Gruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) gehören, periodische Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. Nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW), Köln, sind dies mehrere zehntausend Unternehmen. Die Verpflichtung zum Audit betreffe auch sämtliche kommunalen Unterneh
Dienstag, 28.04.2015, 13:58 Uhr
Armin Müller
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