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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) am 29. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am 1. Februar in Kraft.
Ziel der Novellierung der AusglMechAV ist laut der BNetzA, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung sicherzustellen. Mit der Änderungsverordnung werden insbesondere die Möglichkeiten zur Vermarktung des einspeisevergüteten Stroms aus erneuerbaren Energien an den Strombörsen erweitert.Die Novelle ermögliche insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) nun auch die Nutzung
Donnerstag, 29.01.2015, 13:18 Uhr
Heidi Roider
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