Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit dem 22. März neue Umweltauflagen.
Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) „löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik", sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) am 19. März. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie
Montag, 22.03.2010, 11:36 Uhr
Michael Pecka
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