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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht keine Verletzung der Menschenrechte durch die Vergabe von norwegischen Bohrlizenzen in der Arktis.
Der EGMR in Straßburg hat eine Klage von sechs jungen Norwegern sowie den Umweltorganisationen Greenpeace Nordic und Young Friends of the Earth Norway gegen den norwegischen Staat abgewiesen. Die Vergabe der norwegischen Förderlizenzen in der Arktis steht für den Gerichtshof im Einklang mit aktuellem Recht.
Wie das Gericht mitteilte, hatten die Kläger argumentiert, Norwegen verletze seine Verpflichtung, Bürger vor den schwerwiegenden Folgen des Klimawandels zu schützen, indem es 2016 neue Erdöl- und Erdgaslizenzen für die Arktis vergab. Der Gerichtshof entschied jedoch einstimmig, dass keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Der Artikel sieht das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor.
Im Kern befasste sich der Fall mit der Frage, ob der norwegische Staat seiner prozeduralen Pflicht zur wirksamen Umweltprüfung nachgekommen war. Der EGMR stellte fest, dass Staaten bei klima- und umweltrelevanten Entscheidungen verpflichtet seien, eine rechtzeitige, umfassende und wissenschaftlich fundierte Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) durchzuführen.
Zwar sei die Prüfung im Verfahren, das 2016 zur Vergabe von zehn Explorationslizenzen an 13 Unternehmen führte, nicht vollständig gewesen. Insbesondere seien die Klimafolgen und Verbrennungsemissionen zunächst ausgeklammert und auf spätere Verfahrensstufen verschoben worden. Dies stelle jedoch keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention dar, solange der Staat sicherstelle, dass solche Bewertungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und der rechtliche Rahmen die nötige Kontrolle ermögliche.
Die Richter sahen keine strukturellen Defizite im norwegischen Umweltrecht. Zwar verwies das Gericht auf frühere Versäumnisse bei der Einbeziehung von Emissionen, betonte aber, dass neue Urteile – wie eines vom Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – die rechtliche Kontrolle in diesem Bereich gestärkt hätten.
Das Urteil steht in Kontrast zum EGMR-Urteil gegen die Schweiz vom April 2024, in dem der Gerichtshof mangelnden Klimaschutz als Menschenrechtsverletzung wertete. Während dort die substantielle Klimaschutzpflicht im Mittelpunkt stand, betraf der norwegische Fall ausschließlich Verfahrenspflichten.
Donnerstag, 30.10.2025, 15:53 Uhr
Stefan Sagmeister
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