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Die bislang geltende Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wird ein weiteres Mal verlängert. Danach soll eine stärker marktorientierte Fassung folgen.
Eine bis zum 1. Juli 2022 gültige neue Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) soll das bisherige Regelwerk ablösen. Doch das Inkrafttreten der bereits vom Kabinett beschlossenen Novelle wird sich noch etwas verzögern. Denn dafür ist eine veränderte Ermächtigungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz notwendig. Die parlamentarischen Beratungen hierzu laufen jedoch noch. Deshalb hat die Bundesreg
Freitag, 10.06.2016, 13:57 Uhr
Fritz Wilhelm
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