Kurz vor Inkrafttreten des KWK-Gesetzes sieht sich die RWE Net AG noch nicht in der Lage, Anlagenbetreibern einen Einspeisevertrag und eine Vergütungsregelung für den eingespeisten KWK-Strom anbieten zu können.
Die RWE Net AG als der KWK-Strom aufnehmende Netzbetreiber entwickele derzeit ein Prozess- und Vergütungsmodell für den in ihr Versorgungsnetz eingespeisten KWK-Strom, schreibt das Unternehmen in einer Antwort auf die Anfrage eines KWK-Betreibers zur Vergütung des Überschussstroms nach dem neuen Gesetz. Der komplexe Prozess der Preisbildung und Erfassung der KWK-Strommenge sei aber bei RWE Net noc
Mittwoch, 13.03.2002, 14:37 Uhr
Jan Mühlstein
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