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Energie & Management > Regenerative - Niedersachsen drosselt Tempo bei Flächen
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Niedersachsen drosselt Tempo bei Flächen

Niedersachsen will offenbar doch für Wind und Solar gerade so schnell Flächen ausweisen, wie es der Bund verlangt. Das ergibt sich aus einem neuen Windenergiebeschleunigungsgesetz.
Der Bund fordert von den Ländern seit 2022 im Windenergieflächenbedarfsgesetz, stufenweise bis 2032 im Bundesdurchschnitt 2,1 Prozent ihrer Fläche raumordnerisch und planerisch für die Windkraft auszuweisen. Auch auf Niedersachsen entfallen dabei 2,1 Prozent. Bisher hatte die rot-grüne Landesregierung im windkraftreichsten Bundesland angekündigt, die Pflicht für 2032 schon sechs Jahre vorher zu erfüllen.

Diese Ankündigung ist jetzt erst mal Makulatur: Das Landeskabinett hat am 17. Oktober den Entwurf eines „Windenergiebeschleunigungsgesetzes“ beschlossen. Laut diesem soll das avisierte Jahresziel für Windkraft- und auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, für die kommunalen Planungsverbände doch wieder erst 2032 verpflichtend werden − statt 2026. Die 38 kommunalen Planungsregionen in dem Bundesland dürfen allerdings freiwillig von dem gemittelten Zwischenziel von 1,7 Prozent bis 2026 nach oben abweichen, also gleich die 2,1 Prozent ausweisen.

Beteiligung von Kommunen und Bürgern soll Pflicht werden

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen / Bremen, bedauerte die für die Branche überraschende Entschleunigung im „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, wie es ausführlich heißt. Die Branche wünsche sich jetzt, dass die Planungsregionen freiwillig gleich die im Regionalen Raumordnungsprogramm für 2032 vereinbarten Flächenziele ausgestalten.

Weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist, dass das Land Niedersachsen die Betreiber großer Wind- und Solarparks dazu verpflichtet, die 0,2 Cent pro erzeugte kWh "Akzeptanzabgabe" an die Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern zu zahlen. Diese wird bislang bundesgesetzlich nur freiwillig nach einem Vertrag maximal gezahlt.

Zudem sollen sich laut Mitteilung der Staatskanzlei Bürger und Kommunen zusätzlich in verschiedenen Formen an solchen grünen Kraftwerken beteiligen können. Niedersachsen geht damit in der örtlichen Beteiligung so weit wie kein anderes Bundesland.

LEE sorgt sich auch um PV-Projekte

LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg steht im Prinzip hinter der Bürgerbeteiligung. Sie kritisiert jedoch auf Anfrage dieser Redaktion die Geltung der verpflichtenden Beteiligung auch für Wind- und Solarparks, die außerhalb der EEG-Förderung existieren oder noch projektiert werden. Dies verteuere die Direktversorgung mit Grünstrom unnötig, sagt Weyberg.

Sie äußert die Hoffnung, im parlamentarischen Verfahren wenigstens die PV-Freiflächenanlagen aus dieser neuen Pflicht herauszunehmen. Weyberg sorgt sich, dass die wenigen PV-Projekte, die es im Windland Niedersachsen gebe, zum Teil dadurch unwirtschaftlich werden.

Die zusätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die Projektierer laut Umweltminister Christian Meyer (Grüne) anbieten müssen, reichen beispielsweise von Bürgerenergiegenossenschaften über Energiesparbriefe, Gesellschaftsanteile, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen oder Bürgerenergiestiftungen. Meyer erhofft sich davon mehr Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Bereich.

Laut LEE sind solche Beteiligungen allerdings nicht überwachbar, gibt Silke Weyberg zu bedenken. Der LEE werde im Landtag Alternativvorschläge machen, wie etwa eine 2.000-Euro-Beteiligung pro MW Nennleistung von Windenergieanlagen.

Dienstag, 17.10.2023, 17:00 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Niedersachsen drosselt Tempo bei Flächen
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative
Niedersachsen drosselt Tempo bei Flächen
Niedersachsen will offenbar doch für Wind und Solar gerade so schnell Flächen ausweisen, wie es der Bund verlangt. Das ergibt sich aus einem neuen Windenergiebeschleunigungsgesetz.
Der Bund fordert von den Ländern seit 2022 im Windenergieflächenbedarfsgesetz, stufenweise bis 2032 im Bundesdurchschnitt 2,1 Prozent ihrer Fläche raumordnerisch und planerisch für die Windkraft auszuweisen. Auch auf Niedersachsen entfallen dabei 2,1 Prozent. Bisher hatte die rot-grüne Landesregierung im windkraftreichsten Bundesland angekündigt, die Pflicht für 2032 schon sechs Jahre vorher zu erfüllen.

Diese Ankündigung ist jetzt erst mal Makulatur: Das Landeskabinett hat am 17. Oktober den Entwurf eines „Windenergiebeschleunigungsgesetzes“ beschlossen. Laut diesem soll das avisierte Jahresziel für Windkraft- und auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, für die kommunalen Planungsverbände doch wieder erst 2032 verpflichtend werden − statt 2026. Die 38 kommunalen Planungsregionen in dem Bundesland dürfen allerdings freiwillig von dem gemittelten Zwischenziel von 1,7 Prozent bis 2026 nach oben abweichen, also gleich die 2,1 Prozent ausweisen.

Beteiligung von Kommunen und Bürgern soll Pflicht werden

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen / Bremen, bedauerte die für die Branche überraschende Entschleunigung im „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, wie es ausführlich heißt. Die Branche wünsche sich jetzt, dass die Planungsregionen freiwillig gleich die im Regionalen Raumordnungsprogramm für 2032 vereinbarten Flächenziele ausgestalten.

Weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist, dass das Land Niedersachsen die Betreiber großer Wind- und Solarparks dazu verpflichtet, die 0,2 Cent pro erzeugte kWh "Akzeptanzabgabe" an die Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern zu zahlen. Diese wird bislang bundesgesetzlich nur freiwillig nach einem Vertrag maximal gezahlt.

Zudem sollen sich laut Mitteilung der Staatskanzlei Bürger und Kommunen zusätzlich in verschiedenen Formen an solchen grünen Kraftwerken beteiligen können. Niedersachsen geht damit in der örtlichen Beteiligung so weit wie kein anderes Bundesland.

LEE sorgt sich auch um PV-Projekte

LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg steht im Prinzip hinter der Bürgerbeteiligung. Sie kritisiert jedoch auf Anfrage dieser Redaktion die Geltung der verpflichtenden Beteiligung auch für Wind- und Solarparks, die außerhalb der EEG-Förderung existieren oder noch projektiert werden. Dies verteuere die Direktversorgung mit Grünstrom unnötig, sagt Weyberg.

Sie äußert die Hoffnung, im parlamentarischen Verfahren wenigstens die PV-Freiflächenanlagen aus dieser neuen Pflicht herauszunehmen. Weyberg sorgt sich, dass die wenigen PV-Projekte, die es im Windland Niedersachsen gebe, zum Teil dadurch unwirtschaftlich werden.

Die zusätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die Projektierer laut Umweltminister Christian Meyer (Grüne) anbieten müssen, reichen beispielsweise von Bürgerenergiegenossenschaften über Energiesparbriefe, Gesellschaftsanteile, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen oder Bürgerenergiestiftungen. Meyer erhofft sich davon mehr Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Bereich.

Laut LEE sind solche Beteiligungen allerdings nicht überwachbar, gibt Silke Weyberg zu bedenken. Der LEE werde im Landtag Alternativvorschläge machen, wie etwa eine 2.000-Euro-Beteiligung pro MW Nennleistung von Windenergieanlagen.

Dienstag, 17.10.2023, 17:00 Uhr
Georg Eble

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