Zum 1. Juni tritt in Niederösterreich eine neue Mindestpreis-Verordnung in Kraft, die höhere Sätze für Ökostrom aus Biomasse, Biogas und Windenergie festlegt.
Bisher lag der Durchschnittstarif bei Windkraft bei 6,69 Ct/kWh. Künftig sollen Betreiber von Neuanlagen 7,8 Ct/kWh erhalten, während Strom aus nach 1999 gebauten Anlagen mit 7,5 Ct/kWh vergütet wird. Strom aus Anlagen mit Baujahr vor 1999 wird weiterhin mit 6,69 Ct/kWh bezahlt. Bei Biomasse und Biogas lag der Durchschnittstarif bisher bei 8,72 Ct/kWh. Je nach Leistung und Jahreszeit bewegen sich
Freitag, 31.05.2002, 17:18 Uhr
Kai Eckert
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