Die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Stromnetz-Verluste sind von der Bundesnetzagentur am 24. Oktober neu erlassen worden.
Wie die Bonner Behörde mitteilte, soll die langfristig prognostizierbare Verlustenergie von den Unternehmen über eine Ausschreibung beschafft werden. Die kurzfristige Verlustenergie soll künftig über einen Dienstleister gedeckt werden, den die Netzbetreiber über eine Ausschreibung bestimmen müssen. Gleichzeitig haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, die Verlustenergiemengen selbst über einen bör
Freitag, 24.10.2008, 14:32 Uhr
Andreas Kögler
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