Ab dem 1. Mai gilt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Künftig müssen damit erneuerbare Energien den Wärmebedarf öffentlicher Gebäude nach einer Renovierung anteilig decken. Bislang galt die Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung nur bei neuen Gebäuden. Die Neuregelung umfasst auch Immobilien, die von der öffentlichen Hand angemietet werden. Falls die Vorgabe mangels Angebot nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht v
Freitag, 29.04.2011, 15:13 Uhr
Redaktion
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