Das Bundeskartellamt hat gegen zehn deutsche Stromnetzbetreiber Missbrauchsverfahren wegen zu hoher Durchleitungsentgelte für Konkurrenz-Strom eingeleitet.
Erste Ermittlungen hätten ergeben, dass die Durchleitungsentgelte der Netzbetreiber zwischen 30 und 70 % über den Preisen von Vergleichsunternehmen lägen. In einer Stellungnahme schreibt die Aufsichtsbehörde, dass sich diese Preisunterschiede nach einer vorläufigen Bewertung nicht durch gebietsstrukturelle Unterschiede zwischen den Netzbetreibern oder Besonderheiten in den neuen Bundesländern r
Mittwoch, 30.01.2002, 09:35 Uhr
Andreas Kögler
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