Der Fachverband Biogas befürchtet, dass die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes den zunehmenden Einsatz von Gülle in Biogasanlagen konterkarieren könnte.
„Aus dem Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zu interpretieren, dass alle tierischen Nebenprodukte, die in Biogasanlagen vergoren werden, zusätzlich dem Abfallrecht unterliegen sollen", erklärte der Fachverband Biogas am 13. September auf der Messe Ifat Entsorga 2010 in München. Dies hätte für rund 1 500 von insgesamt knapp 5 000 Biogasanlagen in
Mittwoch, 15.09.2010, 12:11 Uhr
Michael Pecka
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