Die Bundesregierung will die Regelungen für die Namensaktien denen für Inhaberaktien gleichstellen.
Ein neues Gesetz soll die Stimmrechtsausübung des Aktionärs bei Hauptversammlungen direkter und letztlich ohne den Umweg der Stimmvollmacht für Banken machen. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Namensaktien in deutschen Unternehmen, auch international und speziell in den USA (registered share) dominieren sie. Das neue Gesetz, dessen Entwurf jetzt verabschiedet wurde, bestimmt den Umfan
Donnerstag, 11.05.2000, 15:03 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
© 2024 Energie & Management GmbH