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Energie & Management > Ukrainekrieg - Neues Gesetz schreibt Speicherstände vor
Quelle: Storengy
Ukrainekrieg

Neues Gesetz schreibt Speicherstände vor

Für großen Wirbel in der Branche sorgt das neue Gasspeichergesetz. Es soll sicherstellen, dass es ausreichend Vorräte gibt, vor allem für den Winter. Die Markteingriffe sind gravierend.
Die vom Bundestag am 25. März verabschiedeten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes haben das Ziel, folgende Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher in Deutschland zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Hintergrund der Regelung sind extrem niedrige Füllstände im vergangenen Jahr und Anfang 2022. Aktuell liegen sie bei durchschnittlich 25 %. Für März zwar kein ganz schlechter Wert, im Mittel der letzten zehn Jahre waren es aber 45 %.

Mit dem neuen Gesetz werden die Betreiber von Gasspeicher zu vertraglichen Regelungen verpflichtet, die auf die Füllstandsvorgaben zielen. Daneben haben sie in ihre Verträge Bestimmungen aufzunehmen, die sie berechtigen, von Speichernutzern nicht beanspruchte Kapazitäten dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer bleibt zur Zahlung der Speicherentgelte verpflichtet.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen von Mitte Juli 2022 an auch auf Bestandsverträge angewendet werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Stimmt ihnen ein Speichernutzer nicht zu, kann der Betreiber den Vertrag fristlos kündigen.

Umfassende Kompetenzen für den Marktverantwortlichen

Eine zentrale Rolle weist der Gesetzgeber dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zu: Er hat, um die definierten Füllstände zu erreichen, „in marktbasierten, transparenten und nicht diskriminierenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren strategische Optionen zur Vorhaltung von Gas (Gas-Optionen) in angemessenem Umfang zu beschaffen“.
 
 
Reichen die Gas-Optionen nicht aus, kann THE nach Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur zusätzliche, auch kurzfristige Ausschreibungen von Gas-Optionen nutzen oder selbst physisch Gas zur Einspeicherung erwerben. Auch kann er die benötigten Speicherkapazitäten selbst buchen. Dafür wird das „durchschnittlich kostengünstigste“ Speicherentgelt der letzten drei Speicherjahre für die jeweilige Speicheranlage zu Grunde gelegt.

„Radikale Transformation mit Risiken“

Eine so strenge Regulierung stelle die Branche vor enorme Herausforderungen, heißt es dazu von der „Initiative Energien Speichern (Ines)“, dem Zusammenschuss der Betreiber deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher. „Es ist zu bezweifeln, dass Kunden unter diesen Bedingungen Speicherkapazität buchen", erklärte Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke vor den Bundestags-Beratungen gegenüber der Redaktion.

Mit dem Gasspeichergesetz werde ein bislang dezentral marktwirtschaftlich organisierter Gasspeichermarkt innerhalb weniger Monate in zentral organisierte und politisch gesteuerte Strukturen umgebaut. Bleschke: „Diese radikale Transformation bringt große finanzielle, rechtliche und operative Risiken mit sich.“

Die neuen gesetzlichen Vorgaben für Speicherkunden, so heißt es weiter, würden bestehende und neue Buchungen entwerten. In der Folge würden Speicherkunden zunehmend von neuen Buchungen absehen, und Bestandsverträge seien einem hohen Kündigungsrisiko ausgesetzt.

Um den Rückgang zu kompensieren und die politisch gewünschten Füllstände sicherzustellen, werde der Marktgebietsverantwortliche in entsprechendem Umfang die neu eingeführten Gas-Optionen verwenden oder selbst Gas kaufen und physisch einspeichern müssen. Vor dem Hintergrund des Rückgangs marktwirtschaftlicher Buchungen und der Festlegung von Niedrigpreisen für Buchungen durch THE sieht man bei Ines die wirtschaftliche Grundlage des Gasspeicherbetriebs in Deutschland gefährdet.

Die Gasspeicherbetreiber in Deutschland, so Bleschke weiter, wollten aber an der Reduktion dieser Risiken arbeiten und damit „zur Ãœberwindung der nunmehr enormen Herausforderungen für das Erreichen einer Wintervorsorge in Form von gut gefüllten Gasspeichern beitragen“.

​BDEW: Das Ziel ist okay

Grundsätzliche Zustimmung zum Gesetz kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hierzu erklärt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Wir teilen das Ziel, mit besser gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen. Einige der Maßnahmen greifen jedoch tiefer in den Gasmarkt ein als notwendig.“ Denn nur, wenn alle Akteure handlungsfähig blieben, könne die Versorgung sicherer werden.

"Besser einzelne Speicherkunden ins Visier nehmen"

Als positiv wertet Andreae, dass von dem ursprünglich angedachten harten Eingriff in den Markt durch eine staatliche Speicherreserve analog der Erdölbevorratung - oder wie künftig in Österreich (siehe separaten Bericht) - abgerückt wurde.
 
 
Die vorgesehene Möglichkeit, Speicherkapazitäten zu entziehen, sieht sie aber kritisch: „Ein solches Prinzip ist ein scharfes Schwert, das schnell kontraproduktiv wirken kann.“ Besser sollten spezifisch einzelne Speicherkunden ins Visier genommen werden, die sich nicht marktrational verhalten und Kapazitäten horten, ohne diese in einem angemessenen Umfang zur Gaseinspeicherung zu nutzen. Den Namen Gazprom nahm sie dabei nicht in den Mund.

VKU: Eingriffe zu hart

Defizite sieht auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Zu harte Eingriffe in den wettbewerblichen Speichermarkt würden schlimmstenfalls dessen Funktionsweise aushebeln. Falls Speicherbetreiber ihren Kunden Vorgaben für Mindestfüllstände machten und ihnen bei Nichterfüllung zugleich mit dem Entzug ihrer Kapazität drohten, bestehe die große Gefahr eines Nachfrageeinbruchs. THE müsse dann noch umfangreicher aktiv werden und seine Kosten auf die Verbrauchenden abwälzen.

Als Lösung bringt der VKU unterbrechbare Verträge ins Spiel. THE könnte dann jederzeit auf freie Kapazitäten zurückgreifen und einspeichern und damit die Füllstände absichern, ohne in Verträge einzugreifen.

Die Grünen-Fraktionssprecherin für Klimaschutz und Energie, Ingrid Nestle, sagte, das Gesetz solle dafür sorgen, dass Gasspeicher nicht strategisch gegen Deutschland verwendet werden könnten. Der CDU-Abgeordnete Andreas Jung erklärte, 20 % der Gasspeicher in Deutschland seien unter der Kontrolle von Gazprom. Jung verwies auf deren historisch niedrige Füllstände. Es gelte nun, Konsequenzen zu ziehen.

Freitag, 25.03.2022, 16:13 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Ukrainekrieg - Neues Gesetz schreibt Speicherstände vor
Quelle: Storengy
Ukrainekrieg
Neues Gesetz schreibt Speicherstände vor
Für großen Wirbel in der Branche sorgt das neue Gasspeichergesetz. Es soll sicherstellen, dass es ausreichend Vorräte gibt, vor allem für den Winter. Die Markteingriffe sind gravierend.
Die vom Bundestag am 25. März verabschiedeten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes haben das Ziel, folgende Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher in Deutschland zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Hintergrund der Regelung sind extrem niedrige Füllstände im vergangenen Jahr und Anfang 2022. Aktuell liegen sie bei durchschnittlich 25 %. Für März zwar kein ganz schlechter Wert, im Mittel der letzten zehn Jahre waren es aber 45 %.

Mit dem neuen Gesetz werden die Betreiber von Gasspeicher zu vertraglichen Regelungen verpflichtet, die auf die Füllstandsvorgaben zielen. Daneben haben sie in ihre Verträge Bestimmungen aufzunehmen, die sie berechtigen, von Speichernutzern nicht beanspruchte Kapazitäten dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer bleibt zur Zahlung der Speicherentgelte verpflichtet.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen von Mitte Juli 2022 an auch auf Bestandsverträge angewendet werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Stimmt ihnen ein Speichernutzer nicht zu, kann der Betreiber den Vertrag fristlos kündigen.

Umfassende Kompetenzen für den Marktverantwortlichen

Eine zentrale Rolle weist der Gesetzgeber dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zu: Er hat, um die definierten Füllstände zu erreichen, „in marktbasierten, transparenten und nicht diskriminierenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren strategische Optionen zur Vorhaltung von Gas (Gas-Optionen) in angemessenem Umfang zu beschaffen“.
 
 
Reichen die Gas-Optionen nicht aus, kann THE nach Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur zusätzliche, auch kurzfristige Ausschreibungen von Gas-Optionen nutzen oder selbst physisch Gas zur Einspeicherung erwerben. Auch kann er die benötigten Speicherkapazitäten selbst buchen. Dafür wird das „durchschnittlich kostengünstigste“ Speicherentgelt der letzten drei Speicherjahre für die jeweilige Speicheranlage zu Grunde gelegt.

„Radikale Transformation mit Risiken“

Eine so strenge Regulierung stelle die Branche vor enorme Herausforderungen, heißt es dazu von der „Initiative Energien Speichern (Ines)“, dem Zusammenschuss der Betreiber deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher. „Es ist zu bezweifeln, dass Kunden unter diesen Bedingungen Speicherkapazität buchen", erklärte Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke vor den Bundestags-Beratungen gegenüber der Redaktion.

Mit dem Gasspeichergesetz werde ein bislang dezentral marktwirtschaftlich organisierter Gasspeichermarkt innerhalb weniger Monate in zentral organisierte und politisch gesteuerte Strukturen umgebaut. Bleschke: „Diese radikale Transformation bringt große finanzielle, rechtliche und operative Risiken mit sich.“

Die neuen gesetzlichen Vorgaben für Speicherkunden, so heißt es weiter, würden bestehende und neue Buchungen entwerten. In der Folge würden Speicherkunden zunehmend von neuen Buchungen absehen, und Bestandsverträge seien einem hohen Kündigungsrisiko ausgesetzt.

Um den Rückgang zu kompensieren und die politisch gewünschten Füllstände sicherzustellen, werde der Marktgebietsverantwortliche in entsprechendem Umfang die neu eingeführten Gas-Optionen verwenden oder selbst Gas kaufen und physisch einspeichern müssen. Vor dem Hintergrund des Rückgangs marktwirtschaftlicher Buchungen und der Festlegung von Niedrigpreisen für Buchungen durch THE sieht man bei Ines die wirtschaftliche Grundlage des Gasspeicherbetriebs in Deutschland gefährdet.

Die Gasspeicherbetreiber in Deutschland, so Bleschke weiter, wollten aber an der Reduktion dieser Risiken arbeiten und damit „zur Ãœberwindung der nunmehr enormen Herausforderungen für das Erreichen einer Wintervorsorge in Form von gut gefüllten Gasspeichern beitragen“.

​BDEW: Das Ziel ist okay

Grundsätzliche Zustimmung zum Gesetz kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hierzu erklärt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Wir teilen das Ziel, mit besser gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen. Einige der Maßnahmen greifen jedoch tiefer in den Gasmarkt ein als notwendig.“ Denn nur, wenn alle Akteure handlungsfähig blieben, könne die Versorgung sicherer werden.

"Besser einzelne Speicherkunden ins Visier nehmen"

Als positiv wertet Andreae, dass von dem ursprünglich angedachten harten Eingriff in den Markt durch eine staatliche Speicherreserve analog der Erdölbevorratung - oder wie künftig in Österreich (siehe separaten Bericht) - abgerückt wurde.
 
 
Die vorgesehene Möglichkeit, Speicherkapazitäten zu entziehen, sieht sie aber kritisch: „Ein solches Prinzip ist ein scharfes Schwert, das schnell kontraproduktiv wirken kann.“ Besser sollten spezifisch einzelne Speicherkunden ins Visier genommen werden, die sich nicht marktrational verhalten und Kapazitäten horten, ohne diese in einem angemessenen Umfang zur Gaseinspeicherung zu nutzen. Den Namen Gazprom nahm sie dabei nicht in den Mund.

VKU: Eingriffe zu hart

Defizite sieht auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Zu harte Eingriffe in den wettbewerblichen Speichermarkt würden schlimmstenfalls dessen Funktionsweise aushebeln. Falls Speicherbetreiber ihren Kunden Vorgaben für Mindestfüllstände machten und ihnen bei Nichterfüllung zugleich mit dem Entzug ihrer Kapazität drohten, bestehe die große Gefahr eines Nachfrageeinbruchs. THE müsse dann noch umfangreicher aktiv werden und seine Kosten auf die Verbrauchenden abwälzen.

Als Lösung bringt der VKU unterbrechbare Verträge ins Spiel. THE könnte dann jederzeit auf freie Kapazitäten zurückgreifen und einspeichern und damit die Füllstände absichern, ohne in Verträge einzugreifen.

Die Grünen-Fraktionssprecherin für Klimaschutz und Energie, Ingrid Nestle, sagte, das Gesetz solle dafür sorgen, dass Gasspeicher nicht strategisch gegen Deutschland verwendet werden könnten. Der CDU-Abgeordnete Andreas Jung erklärte, 20 % der Gasspeicher in Deutschland seien unter der Kontrolle von Gazprom. Jung verwies auf deren historisch niedrige Füllstände. Es gelte nun, Konsequenzen zu ziehen.

Freitag, 25.03.2022, 16:13 Uhr
Günter Drewnitzky

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