Planer von Windturbinen können aufatmen. Wohl im August löst sich der Antragsstau auf, der durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni letzten Jahres entstanden war.
Die Leipziger Richter hatten damals entschieden, dass die dreiflügeligen Kraftwerke nur noch nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz und nicht mehr nach dem Baurecht zu genehmigen sind. Betroffen von diesem Urteil waren vor allem die potenziellen Windmüller, die ihren Bauantrag nach dem alten Genehmigungsrecht eingereicht hatten. Einige „hundert Megawatt“, so Branchenexperten, sind von
Freitag, 8.04.2005, 15:59 Uhr
Ralf Köpke
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