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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
Bild: Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur

Ein neues Förderprogramm für Ladestationen an „attraktiven Zielorten des Alltags“ hat das Bundesverkehrsministerium aufgelegt.
Im Rahmen des neuen Ladeinfrastruktur-Förderprogramms können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.

Das Ziel des Programms ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. Damit sind zum Beispiel Supermärkte, Hotels, Restaurants oder kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder gemeint.

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro, deckt bis zu 80 % der Investitionskosten und ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten etwa die durch die Pandemie besonders betroffenen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Auch kommunale Unternehmen wie Ver- und Entsorger könnten von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

Bei den Anträgen zählt Schnelligkeit: Die Förderung verläuft nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.

Mittwoch, 31.03.2021, 11:11 Uhr
Peter Koller
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Bild: Jonas Rosenberger
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Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
Ein neues Förderprogramm für Ladestationen an „attraktiven Zielorten des Alltags“ hat das Bundesverkehrsministerium aufgelegt.
Im Rahmen des neuen Ladeinfrastruktur-Förderprogramms können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.

Das Ziel des Programms ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. Damit sind zum Beispiel Supermärkte, Hotels, Restaurants oder kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder gemeint.

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro, deckt bis zu 80 % der Investitionskosten und ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten etwa die durch die Pandemie besonders betroffenen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Auch kommunale Unternehmen wie Ver- und Entsorger könnten von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

Bei den Anträgen zählt Schnelligkeit: Die Förderung verläuft nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.

Mittwoch, 31.03.2021, 11:11 Uhr
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