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Der baden-württembergische Landtag hat am 11. März die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beschlossen.
Die Gesetzesnovelle tritt damit zum 1. Juli in Kraft. Dann erhöht sich in Baden-Württemberg der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung in älteren Gebäuden von 10 auf 15 % erhöhen. Zudem wird der Geltungsbereich des Gesetzes von Wohngebäuden auf Nichtwohngebäude (mi
Donnerstag, 12.03.2015, 11:46 Uhr
Michael Pecka
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