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Das kürzlich in Kraft getretene Elektrogesetz betrifft auch Solarunternehmen. Wer nicht bei der Stiftung Altgeräte Register (EAR) gemeldet ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet, dass vielen Solarunternehmern und Handwerksbetrieben noch nicht bewusst ist, welche weitreichenden Konsequenzen mit den Recycling- und Registrierungsauflagen des neuen Elektrogesetzes verbunden sind. Daher weist der Verband darauf hin, dass auch Solarbetriebe ab 1. Februar 2016 mit h
Freitag, 18.12.2015, 12:04 Uhr
Heidi Roider
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