Energielieferanten und Energiedienstleister können die Rückerstattung der Ökosteuer beantragen. Ein aktualisierter Leitfaden soll ihnen dabei helfen.
Energielieferanten gehören zum produzierenden Gewerbe und haben somit das Recht auf Ökosteuererstattung, stellt der Verband für Wärmelieferung (VfW) fest. Der Verband möchte Contractoren mit seinem aktualisierten Leitfaden bei der Beantragung der Rückerstattung unterstützen.Der neue Leitfaden soll den Antragstellern die Arbeit u.a. dadurch erleichtern, dass für das Jahr 2003 erstmals all
Montag, 20.09.2004, 11:26 Uhr
Armin Müller
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