Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Beschaffung von Primär- und Sekundärregelenergie festgelegt.
Zentrale Punkte dabei sind die Verkürzung des Ausschreibungszeitraums von einem Monat auf eine Woche sowie die Absenkung der Mindest-Angebotsgröße von 5 MW auf 1 MW bei der Primärregelleistung; für die Sekundärregelleistung sanken die Werte von derzeit 10 MW auf 5 MW. Außerdem dürfen Anbieter nun auch ihre Regelenergie-Anlagen durch Kraftwerke Dritter besichern. Schließlich
Mittwoch, 13.04.2011, 14:34 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH