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Die Bundesnetzagentur will Spekulationen über eine drastische Senkung der Eigenkapitalverzinsung, die in die Ermittlung der Netzentgelte einfließt, offiziell nicht kommentieren. Die Höhe des Zinssatzes werde „turnusgemäß“ neu festgesetzt, heißt es aus Bonn.
Für die Ermittlung der Netzentgelte spielt die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung eine wesentliche Rolle. Jeweils in §7 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist die Grundlage der Verzinsung definiert und die Ermittlung der Zinssätze beschrieben. Aktuell ist den Netzbetreibern bei Neuinvestitionen eine Eigenkapitalverzinsung von 9,05
Montag, 2.03.2015, 15:58 Uhr
Fritz Wilhelm
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