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Ein neuer Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle enthält einige Veränderungen und Präzisierungen, es bleibt aber bei den wesentlichen Punkten wie verpflichtende Direktvermarktung und Ausbaukorridore. Nach wie vor fehlen konkrete Aussagen zu den Industrieausnahmen.
In dem Arbeitsentwurf mit Stand vom 17. Februar, der E&M powernews vorliegt, wird insbesondere die ursprünglich geplante Pflicht zur Fernsteuerbarkeit von Photovoltaik-Anlagen abgemildert. Ursprünglich sollten PV-Anlagen mit 10 bis 100 kW Leistung diese Pflicht erfüllen, auch die geplante Vorschrift für kleinere Anlagen zur Ausstattung mit Wechselrichtern ist entfallen. Dies, so heißt es dazu,
Mittwoch, 19.02.2014, 18:03 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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